Dann ist aber ein Pflichtpraktikum kein Minijob, sondern wird nur als solcher deklariert.
Also wie immer die totale Verarsche. Jeder dreht es sich so, wie er es braucht.
Dann ist aber ein Pflichtpraktikum kein Minijob, sondern wird nur als solcher deklariert.
Also wie immer die totale Verarsche. Jeder dreht es sich so, wie er es braucht.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
Gilt Arbeitzeitgesetz für Studenten? Mein letzter Stand war, dass z.B auch Mutterschutz nicht für Studentinnen im PJ nicht gilt, da sie nicht angestellt sind.
Das Pflichtpraktikum ist ja auch kein Minijob..
Die Aufwandsentschädigung ist dafür ja nicht vorgeschrieben. Die Abrechnung erfolgt nur so. Das ist bei Zwischenpraktika meines Wissens aber so üblich und dazu wird das PJ bestimmt gerechnet. Wenn jemand aber in der Personalabteilung sitzen sollte und e genau weiß lasse ich mich aber auch gerne korrigieren.
In Teilen sind schwangere und stillende Studentinnen Arbeitnehmerinnen gleich gestellt (geht da überwiegend um Arbeitsschutzregelungen.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
@Wacken: Immer nur pöbeln geht halt auch nicht. Man kann nicht einerseits sagen Arbeitszeitgesetze sind wichtig und wenn sie dann jemand anwenden will sagen, dass es in diesem Fall doof ist und nicht gelten sollte. Also das Studium ist der Beruf. Im PJ muss man, wenn man es in Vollzeit macht, 40 Stunden leisten. Und geht einfach ein Job mit 20 h/Woche arbeiten.
@Krötino: Gibt noch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen.
Geändert von Miss_H (04.09.2018 um 22:13 Uhr)