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  1. #1
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    Hallo,
    Habe heute den Zulassungsbescheid für München erhalten, den ich dieses Jahr jedoch nicht annehmen werde, weil ich von September bis Juli einen Dienst ableisten werde.
    Im Zulassungsbescheid steht:
    „Nach Beendigung Ihres Dienstes haben Sie aufgrund
    dieser Zulassung Anspruch darauf, innerhalb der nächsten zwei Vergabeverfahren nach Dienstende, in denen
    dieser Studiengang angeboten wird, erneut ausgewählt zu werden.”

    Wenn mein Dienst also im Juli endet, ist ja der Bewerbungsschluss (31.5.) schon vorbei.
    Ich habe aber vor, zum WS 2019/20 mit dem Studium zu beginnen - bekomme ich dann trotzdem im August die Zulassung nach Dienst (obwohl der Dienst zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist) oder erst wieder im September mit dem normalen AdH?

    Und theoretisch hätte ich doch sowohl im SS2020 als auch WS20/21 diesen Wieder-Zulassungs-Anspruch, oder? Meint ihr, das bleibt so, trotz Verfahrensänderung? Die AdH-Quote an sich soll ja soweit ich weiß bestehen bleiben, bloß die Kriterien vereinheitlicht werden.



  2. #2
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    Ich nehme an du beziehst dich auf Zahnmedizin, da du vom SoSe sprichst ?



    Wenn du also dich im Mai bewirbst entsprechend ausfüllen.
    Guckst du hier: https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=211#c3990

    PS: nach unten scrollen und dann "Dienst Beginn und Ende" anklicken

    Im übrigen reichen ja oft auch 6 Monate bescheinigter Dienst.
    Geändert von twin2 (05.09.2018 um 18:41 Uhr)



  3. #3
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    Nein, ich meine Humanmedizin. Ich weiß, dass es das in München nur zum WS gibt, dachte allerdings, es geht nur in den nächsten zwei Vergabe_verfahren_ überhaupt. Aber stimmt, das würde keinen Sinn ergeben, weil es ja eben im SoSe an der Uni keinen Studienstart für Humanmedizin gibt.

    Danke für den Link!



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