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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    ich bin soeben auf einen Beitrag auf der Seite von Hochschulstart gestoßen, dessen Formulierung für mich nicht eindeutig ist:

    "...Nach den Zulassungsbestimmungen für deutsche Studienbewerber zählen als Parkstudium die Semester, in denen der Antragsteller an einer deutschen Hochschule als Student eingeschrieben war. Hierzu zählen seit Wintersemester 2014/15* z. B. auch ein Studium in Teilzeitform oder Zeiten eines Fernstudiums an der Fernuniversität Hagen!"

    Der letzte Satz heißt für mich, dass ein Teilzeitstudium ODER ein Studium an der FernUni Hagen wartezeitschädlich ist. Oder wie würdet ihr diesen Satz auslegen? Also auch wenn man Vollzeitstudierender der FernUni war, galt dies bis einschließlich Wintersemester 2014/15 als Wartezeit???

    Über Erleuchtung würde ich mich freuen!

    Vielen Dank und liebe Grüße



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Der Satz ist doch völlig eindeutig - ab dem WS 2014/15 zählt auch ein Teilzeit-Studium oder ein Fernstudium an der Fernuni Hagen als wartezeitschädliches Studium.

    D.h. bis inklusive SS 2014 (!) gelten Zeiten, in denen man an der Fernuni Hagen studiert hat, als Wartezeit. Sofern man dort kein Studium abgeschlossen hat, denn sonst ist man natürlich ein Zweitstudienbewerber.

    Steht in etwas klarerer Formulierung auch auf https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=281



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Danke für deine Antwort!

    Für mich ist es irgendwie nicht völlig eindeutig!^^Vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch.

    Also gilt auch ein Fernstudium in Vollzeit bis einschließlich SS 2014 als Wartezeit? Ich habe nämlich Vollzeit dort studiert, mein Studium dann aber im Ausland abgeschlossen. Die Frage ist halt nur, ob mir die 6 Semester (Vollzeit, von 2011 bis 2014) an der FernUni als Wartezeit angerechnet werden. Ich bin mir halt bei der Formulierung nicht sicher, ob dies NUR für Teilzeitstudierende gilt.



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  4. #4
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    es steht doch völlig eindeutig formuliert in dem Link von davo...



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Natürlich. Deswegen steht in deinem Zitat ja "oder", deswegen steht in meinem Link ja "und". Es ist völlig egal ob du in Hagen Teilzeit oder Vollzeit studiert hast - bis inkl. SS 2014 zählt es als Wartezeit, ab WS 2014/15 nicht mehr.



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