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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    18.01.2022
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    hey, mich würds mega interessieren wie du weiter verfahren bist, habe genau die selbe Frage, studiere auch in IBK.

    LG asz



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  2. #12
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    gibt es dazu neue Erkenntnisse? Kann man den österreichischen Dr. univ. irgendwie schnell ins Dr. med. konvertieren, ohne dafür 3 Jahre promovieren zu müssen?

    BR



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  3. #13
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    31.08.2018
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    Zitat Zitat von Hugo3 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    gibt es dazu neue Erkenntnisse? Kann man den österreichischen Dr. univ. irgendwie schnell ins Dr. med. konvertieren, ohne dafür 3 Jahre promovieren zu müssen?

    BR

    Nein, es gibt keine neuen Erkenntnisse. Nein es ist nicht möglich. Davo hat alles dazu geschrieben.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    26.07.2020
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    Hier werden alle ausländischen Kollegen, auch ein Österreicher, pauschal als "Dr." bezeichnet; da fragt man sich wirklich, warum man aufwändig promoviert hat. Natürlich ist das nicht zulässig, aber die Klinik interessiert das nicht, und wo kein Kläger da kein Richter. Und als Mitarbeiter kann man ja auch nicht den eigenen Arbeitgeber verklagen, selbst wenn man theoretisch Recht hat. Wüsste auch gar nicht an wen man sich da wenden sollte oder könnte - Gewerbeaufsichtsamt? Ärztekammer? Würden die anonymen "Hinweisen" überhaupt nachgehen?



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  5. #15
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    10.736
    Der mit dem österreichischen Abschluss ist ja auch Dr.

    Aber eben Dr. med. univ. und nicht Dr. med.

    Da hättest du also auch theoretisch eben nicht Recht



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