In einem Kunstfehlerprozess gegen einen Kardiologen, der einer fehlerhaften peripheren Gefäß-Intervention beschuldigt wird, wird als Sachverständiger ein Kardiologe oder maximal ein Angiologe sitzen, aber aller Wahrscheinlichkeit kein Radiologe (und wenn doch, dann nicht als Haupt-Gutachter). Ähnliches habe ich als jemand, der eine Zeitlang mit der Vorbereitung der Kunstfehlerprozesse betraut war, oft genug erlebt. Praktisch immer wird der Sachverständige aus der Fachrichtung kommen, die der Beschuldigte hat; sofern es mehrere Sachverständige gibt, richtet sich der Richter am Ende nach demjenigen, der der Fachrichtung des Beschuldigten am nächsten steht. Das ist meiner Erfahrung nach sogar dann der Fall, wenn sich z.B. ein Internist entschieden hat, ein eher chirurgisches Krankheitsbild selbst zu behandeln. Abgesehen davon sind Schadensersatzansprüche bei angeblich fehlerhaften Gefäßinterventionen meiner Erfahrung nach sowieso äußerst schwer durchzusetzen. Das wird sich nur ändern, wenn Spahn und Konsorten tatsächlich entsprechende Gesetzesänderungen durchdrücken.