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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    ich habe eine Famulatur in der Anästhesie gemacht, war also hauptsächlich im OP, nicht auf der Intensivstation. Auf dem Famulaturzeugnis muss ich jetzt ankreuzen, ob die Famulatur im Bereich der ambulanten oder stationären Patientenversorgung ausgeübt worden ist. Ich bin jetzt unsicher, was genau ich da angeben müsste. Danke im Voraus!



  2. #2
    straight outta hell
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    über den Berg.
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    Das kommt darauf an, in welchen Bundesland du studierst. Jedes LPA hat da seine eigenen Regeln.
    In NRW zählt Anästhesie z.B. als stationäre Famulatur.



  3. #3
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    Ich studiere in NRW. Dankeschön )



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Da musst du doch gar nichts ankreuzen, oder nicht?
    Einfach von diesem PDF Seite 3 ausdrucken und fertig:

    https://www.brd.nrw.de/gesundheit_so...rzeugnisse.pdf



  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Ich habe einen Vordruck von der Uni den ich verwenden muss und bei dem muss man eins von beidem ankreuzen



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