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  1. #6
    vnc88
    Guest

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    Bin auch für D.
    Da stand "D: Probebiopsie (Inzisionsbiopsie)" und ich denke dass ist auch richtig. Wenn das ein Melanom sein sollte, dann darf man nicht nur "knapp" rausschneiden.



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  2. #7
    Unregistriert
    Guest
    Niemals macht man eine Probebiopsie. Man entfernt es zunächst „knapp“ in sano und wenn der Rand dann kleiner als 0,5 cl ist, wird eben nachreseziert



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  3. #8
    Unregistriert
    Guest
    ich fand das Wort "knapp" auch sehr irritierend/schwammig, da es sehr subjektiv ist, was man als knapp interpretiert. 0,5cm Sicherheitsabstand jedenfalls sicher nicht bei einem Befund mit max. 12mm Durchmesser. Hätte das IMPP das Wort "knapp" einfach weggelassen, hätten sicher viele eindeutig die Antowort "Exzision" gewählt.
    Der den Dermatologen so wichtige Sicherheitsabstand kommt in der Antwort jedenfalls nicht rüber.
    In der anderen Antwort stand übrigens nicht "Stichinzision" sondern "Probebiopsie (Inzisionsbiopsie)", klar hat man sich an dem Zusatz "Inzisionsbiopsie" auch gestört, es stand ja aber zum einen in Klammern und außerdem suggeriert "Probe"biopsie ja immerhin, dass es keine endgültige Maßnahme ist sondern noch weitere Schritte folgen (Histo, Nachresektion, etc.)
    Ich denke die Frage kann man aufgrund des Wörtchens "knapp" melden. Weiß jemand denn aus welcher Quelle Amboss die 0,5cm nimmt?



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    17.02.2008
    Beiträge
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    Natürlich muss man bei nem Melanom nen größeren Sicherheitsabstand wählen. Solange die Diagnose nicht histologisch gesichert ist, schneidet man einem aber nicht 3 cm in alle Richtungen was raus um am Ende zu erfahren, dass es ein Nävus war. Der nötige Sicherheitsabstand wird in einem zweiten Eingriff nachreseziert ( wenn die Patho "Melanom" ergbit).
    Meine Meinung:
    Exzisionsbiopsie = das ganze Ding erstma weg
    Inzisionsbiopsie wegen Streuung nicht. Und bei 12 mm ist das auch ne Fummelarbeit



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  5. #10
    Unregistriert
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    Man sollte einen verdächtigen Befund immer exzidieren eine Biopsie bei V.a. Melanom ist aufgrund der Gefahr der Verschleppung von Tumorzellen in Lymphbahnen kontraindiziert. Ein ggf. erforderlicher Sicherheitsabstand wird erst durch den Patho-Befund festgelegt und entsprechend nachexzidiert. Im ersten Schritt reicht auch eine knappe Exzision, so lange sie halt "in sano" ist.



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