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  1. #1
    Guest

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    MIr fehlt genau 1 Punkt zur Bestehensgrenze in diesem Physikum.
    Gibt es jemand, dem es genauso geht?
    Wißt Ihr vielleicht noch von umstrittenen Fragen?



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  2. #2
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    also ja mir haben zwei pukte gefehlt habe aber noch ne 4 bekommen durch den nachteilsausgleich...hast du dich mal beim prüfungsamt erkundigt was für eine note du hast? dir würden nämlich nur 2 gestrichene richtige reichen um noch zu bestehen...erkundige dich mal...

    viel glück

    greets



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  3. #3
    Guest
    Ich habe schon den offiziellen Bescheid vom IMPP bekommen und dieser eine Punkt fehlt mir eben trotz dem Nachteilsausgleich...



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  4. #4
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    hä? hast du die mündliche auch schon hinter dir? oder fehlt dir der punkt zur 5 und du wurdest nicht zugelassen?? hmmm also ausser den gestrichenen fragen gibt es sowieso keine möglichkeit die fragen anzufechten...ich denke da ist auch schon die frist vorbei...

    greets



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  5. #5
    Guest

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    Falsch.
    Nach Zustellung des Bescheides über deine Prüfungsergebnisse hast du einen Monat Zeit, die Prüfung anzufechten. Der Modus unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In einigen Bundesländern hilft nur sofortige Klageerhebung, während andere Bundesländer ein Widerspruchsverfahren beim LPA durchführen. Ohne Rechtsanwalt wirst du aber kaum weiterkommen. Eine Erstberatung ist oft kostenlos über das Studentenwerk zu bekommen, außerdem kann man dir dort evtl. bei der Suche nach dem Richtigen helfen. Auf jeden Fall muß er sich auf diesem Gebiet auskennen.
    Im Vorgespräch wird er dann mit dir das weitere Procedere besprechen.
    Fragen kannst du z.B. hier im Forum finden. Es gibt bestimmt einige, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werden. Du solltest aber besser mehrere anfechten. Außerdem könntest du ggf. auch die Prüfungsbedingungen mit berücksichtigen (Lärm etc...). Besprich das mit deinem Rechtsanwalt. Wahrscheinlich solltest du auch den einen oder anderen Professor als Gutachter benennen.
    Du merkst schon. Ohne Rechtsschutzversicherung wird das nicht gerade billig...
    Du verlierst wahrscheinlich in jedem Fall ein Semester. Nach Klageerhebung kannst du eine Einstweilige Verfügung beantragen, die dir erlaubt, im 5. Semester zu studieren. Allerdings wird wahrscheinlich die Zeit trotzdem nicht reichen, um zum Semesteranfang zugelassen zu werden.
    Sollte das Gericht feststellen, daß deine Anfechtung berechtigt war, könntest du versuchen, Schadensersatz für das verlorene Semester zu beanspruchen. Allerdings ist mir keine entsprechende Klage bekannt. Allerdings wäre es durchaus an der Zeit, mal eine solche durch die Instanzen durchzufechten.

    Du könntest allerdings auch einfach im Nächsten Semester noch einmal antreten. Vorher gut lernen und dann einfach das Physikum bestehen. Ist mit Sicherheit billiger, weniger nervenaufreibend und geht vielleicht auch schneller... Wenn es dir aber mehr um das Prinzip geht, dann wünsche ich dir viel Glück. Ich denke, es wird Zeit, daß mal jemand das IMPP in seine Schranken klagt...



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