gt wiede vom Bundesland ab, in dem du das Physikum gemacht hast. Leider hast du zur Anfechtung nur einen Monat Zeit, wenn du nicht bestanden hast. Wenn du in einem Bundesland lebst, das ein Widerspruchsverfahren durchführt, dann dauert es. Du kannst dann eine einstweilige Anordnung beantragen, aber das dauert auch. Meistens dauert es länger, als das Widerspruchsverfahren. Danach kannst du dann eh Klage erheben. Nach Klageerhebung geht es aber mit den Gerichtlichen Anordnungen dafür etwas schneller.
Aber das ganze wird dennoch ziemlich viel Zeit und Geld verschlingen.