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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Die entsprechende Ziffer nach GOÄ ist bei 3,5fachem Satz mit €51 vergütet. Und um es gleich vorweg zu nehmen: Da ist die Leichenschau komplett mit abgegolten, und nein, da kommen keine weiteren Ziffern für Untersuchung, Beratung o.ä. mehr dazu. Die 51 Euro sind natürlich brutto und werden ganz normal versteuert, geht mal also von einem Steuersatz von 42% aus, dann bleibt davon nicht mehr so viel. Und man kann das auf 2 Arten ganz elegant lösen: Entweder man nutzt Rechnungsformulare, die dann im Umschlag mit der Todesbescheinigung (natürlich nicht im versiegelten Teil) mit an den Bestatter gehen und lässt die direkt vor Ort. Oder aber, wenn man solche Formulare nicht hat, schickt man die Rechnung hinterher mit "An die Angehörigen von xyz - über das Bestattungsunternehmen" an den beauftragten Bestatter, den einem das Standesamt in der Regel unkompliziert mitteilt.
    Abgesehen davon, dass es sich hier um eher geringe Beträge handelt, habe ich es in den letzten 10 Jahren nur äusserst selten erlebt, dass entsprechende Rechnungen nicht anstandslos beglichen wurden. Und auf diesem Wege habe ich auch den oft geschockten, trauernden Angehörigen auch noch nie mit einem "herzliches Beileid, das macht dann bitte 51 Euro" begegnen müssen.



  2. #7
    searching for knowlegde Avatar von Thunderstorm
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    @ tarumo: Bis jetzt war ich in einem MVZ tätig, für dass ich die KVB-Dienste gefahren bin. Hier habe ich alles gestellt bekommen und die Abrechnung lief über das MVZ. In Zukunft bin ich wieder in der Klinik und möchte nebenamtlich über die Poolarztbörse fahren.
    be strong - you never know who you are inspiring the light of truth ever wins A‘ohe hana nui ke alu ‘ia







  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich kenne sogar die Version, dass der Bestatter dem Arzt die Rechnung bezahlt und er sich das als Posten auf der Gesamtrechnung von den Angehörigen zurück holt. Extrem praktisch.

    Bayern ist aber ingesamt alles was komplizierter.
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    And it must follow, as the night the day,
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    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #9
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Vielen Dank an Sebastian1 für die Nennung der konkreten EUR-Beträge. Ich bin seit ein paar Jahren aus der Thematik raus und wollte es deswegen nicht konkret formulieren.
    Selbstverständlich ist die Mehrheit der Angehörigen korrekt, die Nichtzahler werden nur leider immer mehr (hängt vielleicht auch vom Wohnort ab) und da sollte man sich vielleicht schon ein Konzept überlegen, wenn man vor Ort den Eindruck bekommt, es könnte anschließend zu Schwierigkeiten kommen. Zumal ein Betrag von max vielleicht 25-30 EUR netto für schlimmstenfalls zwei Besuche und längere Tätigkeit vor Ort (der KV-Arzt muß im Gegensatz zum NA z.B. das Eintreffen der Polizei abwarten) an sich schon ein Witz ist.
    Die Möglichkeit, das über den Bestatter zu erledigen, ist mir bekannt, es soll (Achtung Hörensagen!) aber auch schon mal zu Diskrepanzen zwischen den den Angehörigen in Rechnung gestellten Posten (bei einem hohen vierstelligen oder sogar fünfstelligen Betrag für die handwerkliche Leistung des Bestatters würden sich 50 EUR für den Arzt wie ein Witz ausnehmen) und den an den Arzt überwiesenen Beträgen gekommen sein. Unseriöses Verhalten kann aber ggf. im Kollegenkreis erfragt werden.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  5. #10
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    die Nichtzahler werden nur leider immer mehr (hängt vielleicht auch vom Wohnort ab)
    Das kann ich (seit Jahren überregional tätig, soziale Schichtung ganz unterschiedlich) nicht bestätigen. Da ich aktuell bei ca 100 NA-Einsätzen im Monat bin, ist das eine häufige Thematik bei mir. Dass ich da mal nicht bezahlt werde, kommt ca 1-2x/Jahr vor und dann liegt es meistens daran, dass der Bestatter es verpeilt hat, das klappt in der Regel spätestens dann nach einer freundlichen EMail.
    (der KV-Arzt muß im Gegensatz zum NA z.B. das Eintreffen der Polizei abwarten)
    Wieder auf NRW bezogen: 1. Der NA muss als einziger gem Bestattungsgesetz gar keine Bescheinigung ausstellen (in NRW gibt es keine vorläufigen Todesbescheinigungen) 2. Meistens läuft es aber dennoch so, dass man mit oder ohne Rücksprache, je nach Uhrzeit und Wochentag, diese Tätigkeit übernimmt 3. Wenn ungeklärt oder nicht natürlich, dann immer mit Polizei. Und dann bleibt auch bitte jemand vor Ort. Das ist nicht unbedingt der NA, das kann zB auch der RTW sein, damit das höherwertige und seltenere Rettungsmittel (NEF) wieder frei ist. Aber es ist mitnichten so, als dass der Notarzt in der Situation einfach abrücken kann und den Sterbeort einfach so hinterlässt. Ist mir übrigens auch noch nicht untergekommen.



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