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  1. #1
    searching for knowlegde Avatar von Thunderstorm
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    Aloha

    Ich habe bisher nur KV-Dienste im Rahmen meiner Weiterbildung (MVZ Allgemeinmedizin) gemacht. Ab nächsten Jahr bin ich dann wieder in der Klinik (Weiterbildungsrotation).

    Ich würde gerne nebenbei als Poolärztin im Fahrdienst im KV-Bereich München arbeiten.

    Dazu hätte ich einige konkrete Fragen, deren Antwort ich bis jetzt nicht ergoogeln konnte:

    1) Wieviel kostest das Abrechnungsprogramm und wo bekommt man es her?
    2) Gibt es eine Verdienstgrenze, unter der man kein eigenes Gewerbe für den Nebenjob anmelden muss?
    3) Woher bekomme ich das ganze nicht medizinische Verbrauchsmaterial (Rezepte, Überweisungen, Notdienst- u. Leichenschauschein etc.) und wie rechnet man das ab?
    4) Woher bekomme ich das ganze medizinische Verbrauchsmaterial (Medis, Verbandszeugs, Uristix, BZ etc.) und wie rechnet man das ab?
    5) Weiß jemand, wie die aktuelle Vergütung aussieht? Geht ja, soweit ich weiß, nach Scheinen (d.h. keine Pauschale) für Fahrdienst?
    6) Was muss meine BU beeinhalten, damit der KV-Dienst abgedeckt ist?

    Alternative wäre weiter für das MVZ zu fahren - lohnt sich aber finanziell nicht wirklich: 20€/Pat. unter der Woche und am Wochenende bzw. Nachts 30€/Pat. - brutto versteht sich - keine Pauschale.

    Mahalo für Eure Antworten
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  2. #2
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    1.) Du musst dir ein PVS kaufen; ich habe RED Medical, kostet 15€ im Quartal + 29 Ct pro Patient.
    3.) Über den Kohlhammer Verlag; kostet bis auf Todesbescheinigungen nichts.
    4.) Selbst kaufen. Nach drei Monaten kannst du einiges als Sprechstundenbedarf per Rezept Muster 16a als Ersatz holen (sog. Sperrfrist). Aber: Den ersten Schwung Materialien musst du aus eigener Tasche zahlen. U-Stix und BZ kann man abrechnen (32025, 32030). Für die erste Anschaffung der ganzen Dinge kann man auch eine Förderung beantragen (1500€); man verpflichtet sich dann aber, mind. 50 Std. Dienste im ersten Jahr zu machen
    5.) Hausbesuch ohne zusätzliche Leistungen sind ca. 95€ (01210 + 01418)


    Schau mal auf www.kvb.de; da steht einiges auch detailliert drin!



  3. #3
    searching for knowlegde Avatar von Thunderstorm
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    @ lux12345: Vielen lieben Dank fürs Antworten!

    Im Prinzip lohnt sich das mit der Förderung oder übersehe ich da was? Ausrüstung habe ich eh schon grob zusammen - ein Otoskop fehlt noch (habe immer das aus der Praxis genommen). Das sind grob gerechnet 6 Dienste á 8 Std. -> in München gehen auch 12-16 Std. Dienste.... machen viele Ärzte, die von weiter her kommen - v.a. am Wochenende wg. der Zuschläge -> das wären dann grob 3-4 "lange" Dienste.

    Die Infos auf der KVB-Seite habe ich gelesen. Die Frage ist nur weiterhin: welches PVS und welches Chipkartenlesengerät?
    Bzgl. Berufshaftpflicht muss ich nochmal nachschauen, was meine Versicherung beinhaltet.
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  4. #4
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Ergänzung:
    KV Bayern verlangt zusätzlich den Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 3Mio.
    https://www.kvb.de/praxis/aerztliche...st/poolaerzte/
    Daß Du im Fahrdienst unterversichert bist, falls Dir was zustößt, ist leider auch so. Der aktuelle Betrag kann aber gerne bei der KV erfragt werden.
    Bzgl. Verbrauchsmaterialien:
    Vorgeschrieben ist gar nichts. Und für eine Todesfeststellung max. eine Packung Handschuhe. Ansonsten gibt es "eigentlich" keine medizinische Indikaktion für einen [U]Hausbesuch[/Uh im Notfalldienst, entweder der Pat. ist transportfähig oder die 112. Oder es ist nicht dringend- entsprechend würde ich mich zurückhalten mit Einkauf...
    Falls Du doch aber unbedingt was verordnen willst/mußt, dann haftest Du selbstverständlich auch dafür, bestimmte Kassen (Ah, Oh...) regressieren hier auch mit drei Jahren Verzögerung Beträge von 20 EUR...
    Vergütung:
    nach meinem Kenntnisstand: gibt es eine Mindestumsatzgarantie, kann aber von KV-Sprengel zu Sprengel unterschiedlich sein.
    Gewerbe brauchst Du nicht anmelden, ist ja kurativ-ärztliche Tätigkeit. Die eingenommenen Beiträge müssen aber trotzden noch versteuert werden, plus ÄK, ÄV etc...
    Geändert von tarumo (16.10.2018 um 21:05 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  5. #5
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Du hast leider nicht geschrieben, ob Du angestellter Arzt bist bzw. nebenamtlich für einen abgebenden Vertragsarzt tätig- in diesen Fällen sollte Dir das Lesegerät und die Formulare nämlich gestellt werden. Und mit sonstigem Material würde ich äußerste Zurückhaltung walten lassen- erst recht, wenn Du hier in Vorleistung gehen mußt.
    Die genannten 95 EUR für einen Hausbesuch sind ziemlich illusorisch und wohl nur bei der Teilnahme an speziellen Verträgen (HzV) und dann auch nur 1x im Quartal zu erwirtschaften. Für die meisten FA ist ja schon die Quartalspauschale niedriger und wenn das stimmen würde, dann würde man sich um die KV-Dienste "kloppen" wie vor 40 Jahren. Rechne mal eher mit einem sehr niedrigen zweistelligen Betrag.
    Bzgl. der Bescheinigung einer Todesfeststellung ein kleiner Tipp: die GKV-Mitgliedschaft endet mit dem Tod und daher ist eine Rechung nach GOÄ zu erstellen. Für viele GKVler (und zu dem Zeitpunkt auch noch geschockte Familienmitglieder) ist die Situation neu, daß Arzt Geld sehen will und entsprechend niedrig ist die Zahlungsmoral. Da es sich hier um Beträge handelt, für die normalerweise nicht der Klageweg beschritten wird, sollte man ein Konzept haben, damit man hier nicht auch noch um sein sauer verdientes Geld gebracht wird. Denkbar wäre hierbei z.B. die spätere Aushändigung der Papiere gegen cash, wie es auch bei FS-Gutachten praktiziert wird. Ich empfehle aber, sich hier noch anderweitig Ratschläge einzuholen.
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