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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Die genannten 95 EUR für einen Hausbesuch sind ziemlich illusorisch und wohl nur bei der Teilnahme an speziellen Verträgen (HzV) und dann auch nur 1x im Quartal zu erwirtschaften. Für die meisten FA ist ja schon die Quartalspauschale niedriger und wenn das stimmen würde, dann würde man sich um die KV-Dienste "kloppen" wie vor 40 Jahren. Rechne mal eher mit einem sehr niedrigen zweistelligen Betrag.
    Offensichtlich kennst du dich hier nicht so gut aus... Der Threadersteller hatte doch gesagt, dass er als Poolarzt arbeiten will, d.h. dann also auf eigene Rechnung und nicht über irgendeine Praxis. Das hat mit HzV-Verträgen oder ähnlichem nichts zu tun. Die 95€ sind überhaupt nicht illusorisch: Man möge sich einfach nur die Euro-Preise der von mir genannten Ziffern anschauen; zusätzlich dazu kann man ggf. noch andere Dinge (Verweilen, Infusion, etc.) abrechnen, sodass man dann auch locker in den dreistelligen Bereich kommt. KV-Dienste sind finanziell lukrativ! Es sei denn, man verdient anderweitig eh schon genug; dann hat man wohl lieber frei...

    Bezüglich der Todesschau kann man übrigens auch einen Hausbesuch über die GKV abrechnen, sofern im Vorfeld noch nicht sicher war, ob der Patient tatsächlich auch tot war!



  2. #12
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Zitat Zitat von lux12345 Beitrag anzeigen
    Bezüglich der Todesschau kann man übrigens auch einen Hausbesuch über die GKV abrechnen, sofern im Vorfeld noch nicht sicher war, ob der Patient tatsächlich auch tot war!
    Wenn der Patient bei deinem Eintreffen tot ist, dann nicht. Du kannst nur tatsächliche, nicht mutmaßliche Leistungen in Rechnung stellen. Und WENN du einen Hausbesuch abrechnen willst, dann über die KK, nicht privat im Zusammenhang mit der Todesbescheinigung.



  3. #13
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    Zitat Zitat von Sebastian1 Beitrag anzeigen
    Wenn der Patient bei deinem Eintreffen tot ist, dann nicht. Du kannst nur tatsächliche, nicht mutmaßliche Leistungen in Rechnung stellen. Und WENN du einen Hausbesuch abrechnen willst, dann über die KK, nicht privat im Zusammenhang mit der Todesbescheinigung.
    Hausbesuch abrechnen über die KK meinte ich damit auch. Die Leichenschau wie immer nach GOÄ.

    Zitat Allgemeinarzt-Online (https://www.allgemeinarzt-online.de/...leiche-1819748)
    Fallbeispiel 1:
    Anruf seitens der Familie mit der Bitte um einen Hausbesuch, da der Opa wohl verstorben sei. Hier ist natürlich eine Vielzahl von Ausdrucksmöglichkeiten zu berücksichtigen: So heißt es oft lapidar: "Ich glaube, der Großvater ist gestorben." Folgende Formulierungen sind auch oft zu hören: "Der Opa liegt im Sterben", "Der Opa atmet nicht mehr", "Der Opa bewegt sich nicht mehr" und viele andere mehr. Allen gemeinsam ist aber die Tatsache, dass der sichere Tod noch nicht feststellbar ist und der Arzt bei Antritt des Besuches davon ausgehen kann oder muss, dass der Betreffende ggf. noch lebt oder noch leben könnte. In diesem Fall wäre bei einem GKV-Patienten der Hausbesuch mit der entsprechenden Besuchsgebühr (GOP 01410 – 01415) zuzüglich Wegegeld zu berechnen. Auch bei einem Privatpatienten käme die GO-Nr. 50 mit den entsprechenden Zuschlägen für Eil- oder Nachtbesuche, Wegegeld und Untersuchung zur Abrechnung. Die Feststellung des Todes kann in solchen Fällen aus Gründen der Sicherheit erst nach einer gewissen Wartezeit bis zum ersten Auftreten sicherer Todeszeichen durchgeführt werden. Hier wäre die Dokumentation der Uhrzeit sinnvoll und abrechnungstechnisch auch notwendig. Die zu einem späteren Zeitpunkt (als der Hausbesuch) durchgeführte Untersuchung zur sicheren Feststellung des Todes wäre dann eben mit der GO-Nr. 100 zu berechnen. Auch hier zeigt die dokumentierte Uhrzeit die getrennte Leistungserbringung.
    Natürlich weiß ich nicht um die Verbindlichkeit des Beispiels, finde die Argumentation aber schon nachvollziehbar.



  4. #14
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Danke. Aber das geht dann ja durchaus davon aus (wenn ich das Beispiel richtig interpretiere), dass bei Eintreffen zumindest noch keine sicheren Todeszeichen vorhanden sind. Insofern widersprechen wir uns da inhaltlich glaube ich gar nicht



  5. #15
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    Ja dann

    Vielleicht noch ganz wichtig: Man kann natürlich neben der Ziffer 100 für die Leichenschau auch noch Wegegebühren abrechnen. Ist zwar nicht die Welt, aber immerhin... Insgesamt ist die Leichenschau leider nicht adäquat vergütet...



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