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Thema: Zweitstudium

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    Hallo ihr alle,

    und insbesondere hallo Schweden

    zunächst einmal bin ich begeistert, daß es noch andere Verrückte wohl gibt, die wie ich nach dem Vollstudium Jura noch Medizin studieren möchten.

    Ich find es Klasse! Zwar bist Du dann wirklich schon alt, aber Du hast dann wirklich die 2 schwersten Studien vereinigt und das ist doch auch was wert oder.?

    Ich hoffe, es sind im SS2004 wirklich nur 4 Punkte, so wie die ZVS berichtet hat. Will nämlich, wenn dann sofort anfangen, sonst bin ich wirklich zu alt.

    Was schreibst Du denn so in die Begründung rein? Strafvollzug, Arbeitsmedizin, Patologie? Bin nämlich darüber wirklich am grübeln, wenn alle so berichten, daß das der wesentliche Kern bei der ZVS ist.

    Nach meiner MEinung ist allein die ZVS für die Punktevergabe zuständig, d.h. keine Meinungen der Unis zählen dabei. Schaut doch auf die ZVS SEite!

    Und nochwas, hast Du dich schon als RA zugelassen. Beachte wenn Du nebenbei wirklich noch studieren willst, kannst Du als Selbstständiger nur 15 Studen in der Woche als Angestellter 20 Studnen in der Woche arbeiten. Das solltest Du auf jeden Fall berücksichtigen, sonst kicken sie dich nämlich wieder aus dem Medizinstudium!

    Überleg mir auch, ob ich mich nebenbei als RA zulasse. Aber als NEbenjob kann ich mir das nicht vorstellen.

    Auf zahlreiche Begründungsvorschläge für Jura - Medizin bin ich dankbar.




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  2. #12
    Registrierter Benutzer Avatar von Schweden
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    Hallo Patci,

    entgegen deiner Auffassung betrachte ich mich, im Unterschied zu meiner Umgebung, nicht als verrückt, lediglich als etwas anders.

    Ja, ich habe die Zulassung als Rechtsanwalt und bin auch schon einige Jahre tätig. In meiner Eigenschaft als Freiberufler werde ich von einer stundenmäßigen Begrenzung der Arbeitszeit nicht erfasst, da diese nicht nachweisbar ist.

    Was die Messzahl bei der ZVS betrifft, so teile ich Deine Hoffnung und kann Dir sagen, dass es regelmäßig auf eine Mitwirkung der Uni bei der Zulassung nicht ankommt. Der Weg über das Universitätsgutachten greift nur, wenn die getroffene Studienwahl für Dich und die Uni von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung ist. Dies wird Dir bei Jura und Medizin schwerlich gelingen, da beide Studiengänge, auch in den Schnittbereichen, vollständig unabhängig sind. Weder muss ein Gerichtsnmediziner erhebliche Rechtskenntnisse aufweisen, noch muss ein Arztrechtler die Halbgötter in Weiß verstehen. Dies wird durch die entsprechende Rechtssprechung des BGH nur allzu deutlich.

    Zu mir selbst. Ich habe ein ausgesprochenes Helfersyndrom und wollte immer schon Medizin studieren. Früher habe ich mich nicht getraut, jetzt weiß ich, dass ich es gut schaffen kann. Auch ist durch meine berufliche Situation die wirtschaftliche Lage recht entspannt. Durch meine Tätigkeit im Bereih des Arzthaftungsrechteswurde mein ursprünglicher Wunsch wieder herausgekehrt und wartet nun auf Erfüllung. Dies schön ausformuliert, also gutachterliche und anwaltlche Tätigkeit im Bereich Medizinrecht und Arzthaftung und die mit dem Medizinstudium erheblich verbesserte Berufsaussicht müsste für zwei bis drei Punkte bei der Bewertung durch die ZVS gut sein. Mehr hoffe ich nicht zu brauchen.

    Also bis dann.


    Schwedi



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