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Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Platin Mitglied Avatar von Joolz
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    Halli Hallo,

    ich werde wohl im Januar meine erste Stelle antreten. Jetzt kam mein Arbeitsvertrag und ich habe mich bei einer Passage gefragt, ob das so üblich ist. In der Forensuche konnte ich leider nichts so richtig passendes finden.

    Die Passage, die mich ein wenig erschrocken hat ist in der Fortbildungsvereinbarung.
    Dort steht, dass ich verpflichtet bin (sofern ich den Arbeitsvertrag kündige oder die Beendigung zu verantworten habe) die Aufwendungen der Weiterbildung zu ersetzen und zwar im ersten Jahr nach der Weiterbildung voll, im Zweiten zu 2/3 und im Dritten zu 1/3.
    Ist das eine übliche Formulierung für einen Weiterbildungsvertrag? Ich finde das schon sehr seltsam, zumal ich ja gar nicht weiß, was genau das für Kosten sind (nur externe Fortbildungen oder alles). Da können ja in 5 Jahren Weiterbildung vermutlich einige Kosten zusammenkommen.


    Dass man sich wegen Verträgen auch an den Marburger Bund wenden kann weiß ich, aber da es Freitag Abend ist wollte ich jetzt mal hören wie das bei euch so ist/war.



  2. #2
    Administrator Avatar von Brutus
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    In meinen bisherigen Verträgen war das definitiv nicht drin.
    Würde ich auch ändern lassen. Das ist Risiko des AG. Wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch. Wenn der AG will, dass Du die FK Röntgen machst oder die ZB Notfallmedizin, dann zahlt er die auch. Egal, ob Du nach 1, 2 oder 3 Jahren die Stelle wechselst. Zumal Du ja u.U. auch wechseln MUSST, um z.B. fehlende Weiterbildungsinhalte zu vervollständigen.
    Auf jeden Fall lass den MB mal drübergucken. Die machen dann ein nettes Schreiben fertig.
    Oder Du streichst selbst die Klausel durch und gibst es dann so unterschrieben zurück. Habe ich bei meinem letzten AG gemacht. Wurde akzeptiert und neu, ohne die Klauseln, ausgedruckt und erneut zur Unterschrift zugeschickt...
    I'm a very stable genius!



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Sind die "Aufwendungen der Weiterbildung" genauer definiert?

    Ich kenne das tatsächlich, dass es solche Klauseln gibt. Aber da sollte man genau wissen, WAS man denn im Falle des Falles zurückzahlen soll. In der Medizin betrifft das aber eher teure Spezialausbildungen.

    Bei der Bundeswehr gibt es eine vergleichbare Klausel (da ist es aber noch komplizierter), mein letzter hatte es nicht und mein aktueller auch nicht. Und da sprechen wir alleine für den Abschluss der Weiterbildung von insgesamt 6x 1,5 Wochen Arbeitszeit plus Lehrgangskosten von jeweils oberer 3-stelliger Betrag plus Hotel- und Fahrtkosten im gleichen Bereich.
    Achso- nein, ich habe nicht vor meinen aktuellen AG in absehbarer Zeit zu verlassen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Joolz Beitrag anzeigen
    Ist das eine übliche Formulierung für einen Weiterbildungsvertrag?
    Ganz sicher nicht.

    Ich finde das auch zu unbestimmt. Was sind "die Aufwendungen der Weiterbildung"?
    Selbst wenn's nur externe Fortbildungen wären, wäre das eine ziemlich unübliche und m.E. auch unangemessen benachteiligende Klausel. Ich bezweifle, dass der Arbeitgeber eine Kündigung mit solchen handfesten wirtschaftlichen Konsequenzen verknüpfen darf.


    Ich würde das so definitiv nicht unterschreiben.

    Und ich würde mich ehrlicherweise auch fragen, was ein Arbeitgeber, der dir im Arbeitsvertrag solche Kamellen um die Ohren haut, möglicherweise noch für hässliche Überraschungen in petto hat.



  5. #5
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Bei uns steht das genauer definiert im Tarifvertrag drin. Kann ich morgen mal abfotografieren.
    Wenn es nicht im Arbeitsvertrag drin steht, würde ich mal im TVÄ nachgucken... im TV Diakonie ist es jedenfalls genauer definiert drin!

    Bei einer meiner Stellen war es mal so, dass man mir den NA-Kurs bezahlen wollte, wenn ich mich mindestens 3 Jahre verpflichte, dort zu bleiben. Habe dankend abgelehnt, selbst gezahlt und nach 12 Monaten war ich auch schon wieder weg. Immerhin konnte ich den Kurs so aber auch direkt in meiner ersten Arbeitswoche absolvieren. (Habe den Schein letztlich nie gemacht, aber egal )
    Don't be afraid of work - fight it!!





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