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  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    05.10.2017
    Ort
    Greifswald
    Beiträge
    19
    Hallo,
    ich habe letztes WS ein Studium begonnen und dieses nach einem Semester abgebrochen und wurde exmatrikuliert.
    Jetzt habe ich zu diesem Wintersemester neu angefangen und das gesamte Pflegepraktikum zwischen den beiden Abschnitten absolviert.
    Die Regelung lautet, dass zwischen 2 Berufsabschnitten eine maximale Übergangsfrist von 4 Monaten für die weitere Zahlung von Kindergeld besteht.
    Ich dachte, dass das Pflegepraktikum an diese Übergangsfrist mit angerechnet werden kann, sodass ich statt 6 nur noch 3 Monate Übergangsfrist vorliegen habe, bin mir aber nicht mehr sichern, ob das gesetzeskonform ist.
    was für Konsequenzen drohen, wenn das nicht der Fall ist?

    Danke schon mal für die Hilfe!



  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    06.05.2014
    Beiträge
    285
    Deine Eltern haben Anspruch auf Kindergeld, was aber von folgenden Faktoren abhängig ist:
    - Alter des Kindes und
    - ob dieses Kind eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt. (egal welche Berufsausbildung)

    Diese 4 Monatsregelung steht tatsächlich so in diesen Schreiben (Beiblatt Formular), es wird aber nach Zusendung einer Erklärung(neues Formular) an die Familienkasse/Arbeitsamt sicherlich verlängert. Ich sehe da im Normalfall gar kein Problem. Also einfach bei der zuständigen Familienkasse mal anrufen.



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