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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Für die Frage PEP oder nicht muss man das Risiko abschätzen. Ein Baustein bei der Bestimmung des Infektionsstatus ist die BLutentnahme beim Indexpatienten. Dieser muss aber aufgeklärt werden (HIV UND Hepatitis C). ABER noch entscheidender ist eigentlich die Anamnese/Risikofaktoren beim Patienten.
    Das allgemeine Infektionsrisiko bei NSV liegt bei 0,3% Edit: das Risiko bezieht sich auf das Risiko einer Übertragung durch Verletzungen mit Instrumenten, die zuvor an infektösen Indexpersonen verwendet wurden.
    https://www.bgw-online.de/SharedDocs...ublicationFile

    Im Zweifel wird die PEP unabhängig von einer Blutentnahme beim Indexpatienten begonnen.

    Das Verhalten der Stationsärztin ist nicht gut und zeugt nicht gerade von Sorge/Wertschätzung. Aber es rechtfertigt in keiner Weise eine Klage. Wieso auch.

    https://www.bgw-online.de/SharedDocs...ublicationFile
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #12
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    Mir hat der Betriebsarzt erklärt, dass PEP begonnen wird, wenn der Patientin HIV positiv ist (oder entsprechend wenn er nicht zustimmt und Risikofaktoren vorliegen etc.). Gerade deswegen ja brauchen sie das Blut SOFORT... Die Ergebnisse liegen dann eineinhalb einer Stunde vor. Versteht ihr, was ich meine?



  3. #13
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    Ich fand es einfach nicht schön, dass sich die Assistentin eindeutig und absichtlich gegen die Anweisungen der Betriebsmedizin gestellt hat und das einfach weil sie keine Lust hatte, die Patientin aufzuklären. Aber jetzt wird sie sich halt vor dem OA und dem Dekanat verantworten müssen...



  4. #14
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    https://daignet.de/site-content/hiv-..._Infektion.pdf

    Und hier die Leitlinie.

    Nein, das ist Unsinn, was der Betriebsarzt erzählt hat.

    "Voraussetzung für die ärztliche Empfehlung einer HIV-PEP ist ein mit relevantem Übertragungsrisiko verbundener Kontakt zwischen einer HIV-negativen und einer HIV-infizierten Person (Indexperson), wobei bei unbekanntem HIV-Status der Indexperson das Vorliegen einer Infektion zumindest wahrscheinlich sein sollte.
    Die Zustimmung der exponierten Person zu einem HIV-Test (zur Dokumentation des zum Zeitpunkt der Exposition nega
    tiven HIV-Status) ist eine Voraussetzung für die Durchführung einer PEP.
    Wenn bei unbekanntem HIV-Serostatus der Indexperson keine Informationen vorliegen, die eine HIV-Infektion wahrscheinlich erscheinen lassen, ist die Durchführung einer medikamentösen PEP nicht indiziert."

    "Falls die Indexperson, deren HIV-Serostatus unbekannt ist, identifiziert und verfügbar ist, sollte
    diese beraten und über den HIV-Antikörpertest und ggf. quantitativen Virus-Nachweis aufgeklärt
    werden. Das Einverständnis zur Durchführung des HIV-Testes und der Hepatitis-Serologie muss
    vorliegen, bevor diese Untersuchungen durchgeführt werden. Eine Ablehnung des HIV-Testes
    durch die Indexperson ist zu respektieren. "
    This above all: to thine own self be true,
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    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Vor dem Dekanat wird sie sich nicht "verantworten" müssen. Dem Dekanat gegenüber wird sie nicht weisungsgebunden sein. Auch der Betriebsarzt ist ihr gegenüber nicht weisungsbefugt.

    Der OA wird sie wohl zum richtigen Umgang mit NSV unterweisen. Und das war´s.
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