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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von RescueDoc
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    Hallo zusammen,

    kurze Verständnisfrage...als Arzt ist man ja Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk. Bedeutet: Für einen Arzt, der in der öffentlichen Verwaltung angestellt ist, zahlt der Arbeitgeber trotzdem Beiträge ans Versorgungswerk und nicht in die gesetzliche Rentenversicherung, oder?

    LG



  2. #2
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    1.615
    In aller Regel schon. Mit Verweis auf die ärztliche Tätigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen (am besten direkt mit Stellenantritt) und dann gehen alle Beiträge an das Versorgungswerk.
    Die DRV behält sich wohl das Recht vor, bestimmte Tätigkeiten zu prüfen oder sogar als nicht-zwingend ärztlich einzustufen, aber das sind noch Einzelfälle.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Außer du bist Beamter oder Soldat- dann wirst du von beiden Systemen befreit.

    Die DRV will die Arbeitsverträge und die genaue Tätigkeit.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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