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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Platin Mitglied
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    Na ja, da im Moment die Wartezeitregelung unsicher ist, würde ich derzeit ebenalls dazu tendieren, ein angefangenes Studium lieber abzuschließen.

    Dass man als Zweistudent schlechte Chancen hat, wird Eckhart auch noch merken, aber ein abgeschlossenes Studium ist besser als kein abgeschlossenes Studium.



  2. #22
    Registrierter Benutzer
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    Ja, einen Ratschlag in dieser Richtung wollte ich mit meinem Beitrag gar nicht geben. Das muss m.E. jeder individuell für sich abwägen.

    Ich wollte nur aufzeigen, dass der Ratschlag von Ecki (wenn auch gut gemeint) aus meiner Sicht mit Vorsicht zu genießen ist, da Ecki mit der Empfehlung eines "Pflegepraktikums" deutlich macht, dass er sich mit der Thematik nicht auskennt.

    @Ecki: sorry ist nicht persönlich gemeint, finde es super, wenn sich Leute hier absprechen und auch deinen Input wichtig, aber es gibt bei der Zweitstudienquote halt relativ klare Kriterien nach denen die entscheiden. "Leidenschaft" zählt leider nicht dazu.



  3. #23
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von bremer Beitrag anzeigen
    Na ja, da im Moment die Wartezeitregelung unsicher ist, würde ich derzeit ebenalls dazu tendieren, ein angefangenes Studium lieber abzuschließen.

    Dass man als Zweistudent schlechte Chancen hat, wird Eckhart auch noch merken, aber ein abgeschlossenes Studium ist besser als kein abgeschlossenes Studium.
    Aber nur dann, wenn man sich 100% sicher ist, mit dem Abi keinerlei Chancen im neuen Verfahren zu haben. Ansonsten würde ich heutzutage nicht mehr auf die Zweitstudiumsquote setzen, das sieht man ja an vielen, vielen Beispielen hier.



  4. #24
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    Ein Studium innerhalb der EU kann nicht als Wartesemester angerechnet werden!



  5. #25
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    Doch, selbstverständlich. Zumindest bisher.



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