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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Man müsste in der jeweiligen Landesgesetzgebung nachlesen, ob der AG die freien Tage für Bildungsurlaub genehmigen MUSS. Im VHS-Programm hab ich öfter "Bildungsurlaub" gelesen. Meist halt einwöchige Kompaktsprachkurse.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  2. #7
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Für Hessen:
    https://www.verdi-bw-hessen.de/page....surlaubsgesetz

    Ganz klipp und klar geregelt, der AN hat Anspruch (!) ggü. dem AG auf Freistellung für bezahlte (!!) Fortbildung. DAS wäre mal ein spannendes Thema für den MB, statt drei Tagen FoBI (von denen vielleicht auch noch 1x Strahlenschutzfortbildung ist) eine Woche bezahlten Yoga oder Töpferkurs in der Toskana. Aber solange keiner klagt, scheinen ja alle zufrieden zu sein.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  3. #8
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Tja, sag das mit dem Anspruch mal den Arbeitgebern. Wenn denen das Thema nicht passt, dann ist die Freistellung aus betriebsinternen Gründen einfach mal nicht möglich.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Tja, sag das mit dem Anspruch mal den Arbeitgebern. Wenn denen das Thema nicht passt, dann ist die Freistellung aus betriebsinternen Gründen einfach mal nicht möglich.
    Das Schöne in der Hinsicht ist, dass mehrere Bundesländer in ihren entsprechenden Verordnungen / Gesetzen zum Bildungsurlaub festgelegt haben, dass der Bildungsurlaub genehmigt ist, sofern der Arbeitgeber nicht innerhalb angemessener Zeit widerspricht. Und zwar schriftlich und begründet. Und dafür sind lustigerweise die meisten Verwaltungen tatsächlich zu blöd. Diese "angemessene Frist" ist teilweise nicht festgelegt, aber allgemein wird gerichtlich alles, was über 4-6 Wochen hinausgeht, als nicht mehr angemessen angesehen. D.h. wenn man nicht innerhalb von 6 Wochen einen schriftlichen und begründeten Widerspruch bekommen hat, dann kann man getrost davon ausgehen, dass es genehmigt ist. Abgesehen davon ist es normalerweise so, dass, wenn der Bildungsurlaub im einen Jahr aus betrieblichen Gründen verwehrt wird, der Arbeitgeber im kommenden Jahr den Bildungsurlaub (sofern man den direkt / zeitnah beantragt) nicht mehr verwehren darf. Darüberhinaus kann man in einigen Bundesländern, wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen im einen Jahr verwehrt, die 5 Tage ins kommende Jahr übertragen und dann somit im Folgejahr 10 Tage in Anspruch nehmen, die *nicht* aus betrieblichen Gründen verwehrt werden können. Allerdings gilt das nur für Kurse, die ausdrücklich als sogenannter "verblockter" Bildungsurlaub von 2 Wochen Dauer anerkannt sind.

    Diese ganzen Spielereien bringen meiner Meinung nach nichts, solange man eh noch in der Weiterbildung ist und sowieso irgendwelche Freistellungen für andere Fortbildungskurse beantragt. Wenn man dabei aber durch ist und nichts Bestimmtes vorhat, kann man sich aber überlegen, ob man das mal so machen will. Ist natürlich auch ein gewisses Anlegen mit der Verwaltung usw., wie gesagt, muß jeder selbst entscheiden, ob er es will. Aber funktionieren tuts meistens, schon deshalb, weil sich im Krankenhaus fast keiner traut, die Verwaltungen damit keine Erfahrungen haben und somit zu blöd sind, es sich erfolgreich vom Leib zu halten.

    Natürlich in dem Fall immer schön bei Beantragung des Bildungsurlaubs darauf achten, dass man alle im jeweiligen Gesetz genannten Formalien eingehalten hat, und sich den vollständigen Eingang des Antrags bei Abgabe von der Personalabteilung bestätigen lassen.



  5. #10
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ich habe bisher selbst noch nicht versucht, Bildungsurlaub zu bekommen, hätte mich aber sicher nicht wie einige Kolleginnen abspeisen lassen. Argument war unter anderem wohl, dass das Thema keinen Bezug zum Job (WTF????) habe. Ich hätte wohl auch der Personalabteilung mal erklärt, wie das so gemeint ist, mit dem Bildungsurlaub. Bisher hat mich aber das Angebot nicht wirklich angemacht....
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