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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Ich habe angeblich mit dem Arbeitsvertrag unterschrieben, dass ich auf den Bildungsurlaub verzichte und dafür mehr Fobi-Tage habe (ich meine, es wären bei uns 7, habe die aber noch nie komplett ausgenutzt).
    Im ersten Jahr an meiner Klinik habe ich dann mal den Wisch zur "Übertragung der Bildungsurlaubstage ins Folgejahr" ausgefüllt und da wurde mir dann der Zusatzzettel vorgelegt, von dem ich nichtmal wusste, dass ich ihn unterschrieben hatte. Mit dieser Regelung ist der Bildungsurlaub mit den Fobi-Tagen abgegolten und diese sind nicht auf das Folgejahr übertragbar. Auch lustig.
    Don't be afraid of work - fight it!!





  2. #12
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Ihr fixt mich hier echt an. Hatte noch nie bisher davon gehört, dass es so etwas gibt. Für NRW habe ich eben einen Intensivsprachkurs für eine Woche gefunden, der in Kleingruppen mit sechs Personen oder so 190€ für fünf Tage (de facto nichts) kostet. Wäre ich noch in der Klinik, hätte ich morgen den Antrag abgegeben. In der Praxis ist das irgendwie anders, hmpfm.



  3. #13
    Diamanten Mitglied
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    Ich habe mich noch nie näher damit beschäftigt und stolpere aber in Ba-WÜ über u.g. Paragrafen und frage mich, ob bei tariflich bestehenden Fortbildungstagen, dann der Bildungurlaub wegfällt. Wie versteht ihr das?

    § 5 Verhältnis der Bildungszeit zu anderen Freistellungen

    (1) Der nach diesem Gesetz bestehende Anspruch auf Bildungszeit ist ein Mindestanspruch. Andere Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge über Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung bleiben davon unberührt.

    (2) Freistellungen, die aufgrund der in Absatz 1 genannten Regelungen erfolgen, werden auf den Anspruch auf Bildungszeit angerechnet, wenn durch sie die Erreichung der in § 1 niedergelegten Ziele ermöglicht wird und während der Freistellung ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts besteht. Eine Freistellung wird nicht angerechnet, wenn die Weiterbildung der Einarbeitung auf bestimmte betriebliche Arbeitsplätze oder überwiegend betriebsinternen Erfordernissen dient.



  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von abcd Beitrag anzeigen
    Ich habe mich noch nie näher damit beschäftigt und stolpere aber in Ba-WÜ über u.g. Paragrafen und frage mich, ob bei tariflich bestehenden Fortbildungstagen, dann der Bildungurlaub wegfällt. Wie versteht ihr das?
    Ja, das ist so. Den im §5 zitierten §1 hast du nicht mit gepostet, aber da steht eben drin, dass der Bildungsurlaub unter anderem auch der beruflichen Weiterentwicklung dienen kann, und damit sind berufliche Fortbildungen dann natürlich anrechenbar. Ist in meinem Bundesland genauso.

    Außerdem sind wiederum in den einschlägigen Tarifverträgen Klauseln enthalten, die bestimmen, dass andersrum auch der Bildungsurlaub auf die tarifvertraglich zugesicherten Fortbildungstage angerechnet wird. Zum Beispiel
    Zitat Zitat von TVÄ/VKA §6 Absatz 9
    Zur Teilnahme an medizinisch wissenschaftlichen Kongressen, ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen ist der Ärztin/ dem Arzt Arbeitsbefreiung bis zu drei Arbeitstagen im Kalenderjahr unter Fortzahlung des Entgelts zu gewähren. Die Arbeitsbefreiung wird auf einen Anspruch nach den Weiterbildungsgesetzen der Länder angerechnet. Bei Kostenerstattung durch Dritte kann eine Freistellung für bis zu fünf Arbeitstage erfolgen.
    Ein gewisser Vorteil des Bildungsurlaubs gegenüber dem Fortbildungsfrei ist meiner Meinung nach, dass bei Arbeitgebern eine relativ geringe Hemmung besteht, kurzfristig gewährte Fortbildungsfrei-Tage zu stornieren und jemanden aus Personalmangel dann doch arbeiten zu lassen, oft sogar ohne die Kosten für die Fortbildung zu ersetzen. Inwieweit das legal ist oder nicht, möchte ich hier nicht diskutieren. Beim Bildungsurlaub ist halt aber ganz klar und schön im Gesetz drin, dass der Bildungsurlaub nach der Genehmigung - also wenn nicht rechtzeitig innerhalb von 4-6 Wochen dem Antrag widersprochen wird - unverrückbar feststeht.

    Ein weiterer Vorteil des Bildungsurlaubs ist, dass bei Fortbildungsfrei der Arbeitgeber im allgemeinen nur den Lohn (8h pro Tag) weiter bezahlt, während zumindest in meinem Bundesland an den Tagen, an denen Bildungsurlaub genommen wird, der Arbeitgeber ganz klar das entsprechende Durchschnittsgehalt pro Tag der letzten 3 Monate bezahlen muß (also so wie bei Urlaub und Krankheit). Das sind ja locker (je nach Dienstbelastung) 20 bis 50 Euro pro Tag mehr und somit auf 5 Tage im Jahr doch eine erhebliche Summe, die die Fortbildungskosten unter Umständen locker bezahlt.

    Dafür bekommt man beim Bildungsurlaub natürlich die Kosten für die Fortbildung selbst normalerweise nicht vom Arbeitgeber ersetzt, bei den Fortbildungstagen unter Umständen (je nach Arbeitgeber) schon.

    Ich schrieb ja oben schon, dass sich das mit dem Bildungsurlaub erst nach der abgeschlossenen Weiterbildung so richtig lohnt. Vorher macht man ja meistens so viele doch vom Arbeitgeber unterstützte Fortbildungen (Strahlenschutzkurs, Notarztkurs, Sonokurs, Intensivkurs, ...), dass der Bildungsurlaub noch nicht so Thema wird.



  5. #15
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Naja- im §5 steht ja, dass die Fortbildung nicht angerechnet wird, wenn sie überwiegend betrieblichen Erfordernissen dient.

    Also Strahlenschutz dürfte betrieblichen Interessen dienen. Der Notarztkurs- kommt wohl drauf an. PALS-Kurs, wenn du keine Kinder betreust ist dann eher persönliche Weiterbildung.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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