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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
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    Zitat Zitat von Temazcalteci Beitrag anzeigen
    Wichtig zu wissen wäre was sich die KMK konkret bei dem "fachspezifischen Studieneignungstest " gedacht hat.
    Wird es der TMS in unveränderter Form sein, wird er zu diesem Zweck weiterentwickelt (und wenn ja, darf man dann erneut teilnehmen?) oder wird es ein ganz neuer Test sein?

    Der Termin für den TMS 2019 fällt genau in die Zeit der Abiprüfungen, von daher würde ich den Test erst 2020 machen, um mich optimal vorzubereiten (gesetzt den Fall, er bleibt unverändert bestehen).

    Sollte der Test jedoch verändert, oder ein ganz neuer Test eingeführt werden, würde ich den TMS 2019 mitnehmen.

    Wenn die KMK schon so uneindeutige/unausgegorene Informationen rausgibt, könnte sie uns wenigstens eine Kristallkugel spendieren
    Eventuell wär's für dich ja ne Lösung, sich mal vorläufig für den TMS 2019 anzumelden? Vielleicht gibt's ja bis März oder so noch genauere Infos, wie dieser "fachspezifische Studierfähigkeitstest" aussehen wird, und du kannst dann immer noch überlegen, ob du ihn dann tatsächlich gleichzeitig mitm Abi machst oder nicht.



  2. #27
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    Zitat Zitat von Temazcalteci Beitrag anzeigen
    Wichtig zu wissen wäre was sich die KMK konkret bei dem "fachspezifischen Studieneignungstest " gedacht hat.
    Wird es der TMS in unveränderter Form sein, wird er zu diesem Zweck weiterentwickelt (und wenn ja, darf man dann erneut teilnehmen?) oder wird es ein ganz neuer Test sein?
    Lt. Urteil wären durchaus auch hochschuleigene Tests möglich, siehe Randnummern 154-155. Die KMK-Presseaussendung klingt aber eher danach als wollte man einfach den TMS verwenden.

    Man darf sich überraschen lassen.



  3. #28
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    https://www.aerzteblatt.de/archiv/20...das-Herzstueck

    ich frage mich, wie viel plätze letztendlich für die noch Langzeitwartenden bleiben, wenn "nur" 10 % für die Eignungsquote zur verfügung stehen soll und diese unter anderem auch den Wartenden eine Chance bieten soll..



  4. #29
    Diamanten Mitglied
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    Naja, so schwer ist das nicht. Die Hälfte von 10% sind 5%, das wären also immerhin (die Vorabquoten vernachlässigend) ca. ein Viertel der Wartezeit-Studienplätze. Damit könnte man ganz grob geschätzt, berücksichtigend dass sich die mit weniger Wartesemestern wohl nicht immer bewerben, wahrscheinlich die mit 12-14 Wartesemestern berücksichtigen.



  5. #30
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    In dem Entwurf steht ja auch, dass mehr Studienplätze als bisher über Vorabquoten vergeben werden dürfen, und einige Länder planen ja, eine Vorabquote für beruflich qualifizierte ohne Abi einzurichten.
    Angenommen, die Gewichtung von Berufsausbildung/-erfahrung im AdH und in der Eignungsquote fällt tatsächlich eher gering aus: Damit würden ja eigentlich diejenigen "vera****t" die Abi gemacht haben, und dürften sich dann denken, hätte man sich die Mühe gespart, wär der Studienplatz wohl leichter erreichbar? Das kann's ja eigentlich nicht sein, finde ich...



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