Ein Bruttojahreseinkommen von >100.000 EUR ist für einen KH-Oberarzt mit Tarifvergütung und Pool ohne weiteres erzielbar. Abzuziehen sind u.a. Lohnsteuer, Krankenversicherung und Ärzteversorgung (die jeweils nur anteilig!). Rücklagen für den Urlaub, für krankheitsbedingte Ausfälle mußte ich als Angestellter nicht bilden. Dann wäre auch noch die Frage, wie das Unternehmertum zu bewerten ist, wenn als netto verfügbarer Geldbetrag das gleiche rauskommt, dann braucht man auch nicht wechseln.
Die Ärztekammer hat als einzige Institution neben dem Finanzamt normalerweise den Steuerbescheid zur Verfügung, es sollte also ohne weiteres möglich sein, hier ein monatliches "Angestelltenäquivalent" nach Abzug der Rücklagen und Sozialabgaben zu berechnen und auch der Öffentlichkeit zu nennen.
Ich fasse nochmal den Vortrag zusammen:
1) fahrlässiges (oder absichtliches) Zusammenwerfen eines (Gemeinschafts-) Praxisumsatzes mit dem Honorar für den einzelnen Arzt
2) Verwendung des irreführenden Begriffes "Reinertrag", den ein BWL-Lehrbuch und auch wikipedia nicht kennt. "Rohertrag" kommt noch sinngemäß nahe, ist aber völlig ungeeignet zur Einkommensberechnung.
3) und man hat seitens der ÄK auf den cent genau das Einkommen aller Ärzte in NRW zur Verfügung, vor und nach Pflichtabgaben, Steuer, usw. nennt das aber nicht. Cui bono?
Ich behaupte mal, daß der Vorschreiber auch nichts falsch verstanden hat, die Trias infernale aus "Praxisumsatz gleich Arztumsatz"/"Reinertrag"/"Verschweigen des netto verfügbaren Arzteinkommens lt. Steuerbescheid" zieht sich wie ein roter Faden durch die Laienpresse und wird von interessierter Seite regelmäßig lanciert. Eigentlich kommt der Begriff "Reinertrag" bei einer Internetsuche auch nur in diesem Zusammenhang vor.