teaser bild
Ergebnis 1 bis 5 von 5
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    31.01.2012
    Beiträge
    47

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo an alle Eltern hier im Forum,
    ich bin in der glücklichen Lage, dass meine Frau und ich nun auch Eltern werden. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist Anfang Juli. Nun habe ich folgende Frage zur Elternzeit, denn so ganz bin ich aus den offiziellen Dokumenten des Bundesfamilienministeriums nicht schlau geworden:
    Ich werde Ende September meinen bisherigen Arbeitgeber verlassen und ich möchte die Zeit zwischen Entbindung meiner Frau Anfang Juli und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ab 1.10 Elternzeit beantragen. Nun stellt sich mir folgende Frage:
    Kann Elternzeit in diesem Zeitraum monatsunabhängig genommen werden, also beispielsweise ab Entbindungstermin bis 20.9., sodass ich dann die letzte Septemberwoche Resturlaub nehmen kann? Oder kann ich wie beim Elterngeld nur ganze Kindsmonate beantragen, also beispielsweise wenn ET der 5.7. sein sollte vom 5.7. bis zum 5.9. (der 5.10. wäre ja schon beim neuen Arbeitgeber)?
    Beim Elterngeld ist dies so, das habe ich verstanden, aber wie verhält es sich mit der Elternzeit? Ich würde dann nur 2 Monate Elterngeld beantragen, der letzte dreiviertel Monat wäre aus Ersparnissen finanzierbar.

    Vielleicht ist jemand unter euch, der in derselben Situation gewesen ist und der mir hier weiterhelfen kann.

    Vielen Dank für eure Antworten.



  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    12.09.2006
    Beiträge
    5.490
    Der Beginn der möglichen elternzeit richtet sich auch nach dem exakten Geburtsdatum, du kannst also nicht einfach vom 1.bis zum 31.nehmen und die genaue Planung geht erst nach der Geburt. Du kannst wohl allerdings schon mal die geplanten Monate anmelden und dann die Geburtsurkunde nachreichen. So hat das glaub ich allymcbeal im elternthread erklärt



  3. #3
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Registriert seit
    04.04.2003
    Ort
    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693
    Wenn Du ab ET Elternzeit haben möchtest musst Du spätestens 7 Wochen vor ET diese mit Angabe des ETs beim AG beantragen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Du ab diesem Tag dann in EZ gehst, sondern wirklich ab dem Tag der Geburt für einen (oder entsprechend mehrere) Monate(e).



  4. #4
    Toastbrot im Regen
    Registriert seit
    13.06.2009
    Ort
    Vorbei, bye bye
    Beiträge
    1.194
    Herzlichen Glückwunsch!
    Evtl ist es bzgl des Elterngeldes sinnvoller den Resturlaub vor dem ET zu nehmen, sonst hast du ja ein Erwerbseinkommen während du Elterngeld erhältst, was zu einer Minderung des Elterngelds führt. Oder du beantragst Elternzeit ab ET bis zur vorletzten Septemberwoche, Elterngeld aber nur für Juli und August... Dann bleibt ein Monat mehr für deine Frau über.



  5. #5
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.731
    Zitat Zitat von Salzi19 Beitrag anzeigen
    Der Beginn der möglichen elternzeit richtet sich auch nach dem exakten Geburtsdatum, du kannst also nicht einfach vom 1.bis zum 31.nehmen und die genaue Planung geht erst nach der Geburt. Du kannst wohl allerdings schon mal die geplanten Monate anmelden und dann die Geburtsurkunde nachreichen. So hat das glaub ich allymcbeal im elternthread erklärt
    Seh ich völlig anders. Man kann ziemlich machen was man will. Man kann es in Abhängigkeit vom Geburtsdatum machen, man kann auch nur wild einfach mal 13 Tage irgendwann nehmen mit exaktem Datum oder sonstwas. ElternZEIT kann man nehmen wie man will. Theoretisch.
    Zitat Zitat von Muriel Beitrag anzeigen
    Wenn Du ab ET Elternzeit haben möchtest musst Du spätestens 7 Wochen vor ET diese mit Angabe des ETs beim AG beantragen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Du ab diesem Tag dann in EZ gehst, sondern wirklich ab dem Tag der Geburt für einen (oder entsprechend mehrere) Monate(e).
    Genau, spätestens 7 Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin.


    Prinzipiell gilt: Elternzeit und Elterngeld sind primär unabhängig voneinander. Aber auch nur primär. Sekundär bekommst Elterngeld nur dann in voller Höhe wenn du zu der Zeit auch Elternzeit hattest (und dir in der Zeit keine Dienste ausgezahlt werden!!!). Alles was du an Einkommen während des Monats hast in dem du Elterngeld beziehen willst, wird aufs Elterngeld angerechnet. Also sowohl ausbezahlte Dienste die du Monate zuvor abgeleistet hast, also auch Geld wenn du arbeitest und Urlaub bezahlt wird usw... Alles wird angerechnet. Ich hab daher mit meinem Arbeitgeber besprochen, dass mir die Dienste während der Elternzeit erst mit ein/zwei Monaten Verspätung ausbezahlt werden. Damit das nicht angerechnet wird...

    Meiner Meinung nach spricht überhaupt nichts dagegen, dass man im Antrag reinschreibt "Elternzeit vom Entbindungstermin bis zum 20.09.". Es wird frühzeitig beantragt und ist dann halt so. Das Gesetz gibt zu den Zeiten hier keinerlei Vorgaben bzgl. Geburtsmonate des Kindes. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html



MEDI-LEARN bei Facebook