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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Danke für das Update.



  2. #7
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Die Definition für die Versicherungspflichtgrenze lautet ja auch "Jahresarbeitsentgelt" und da wird kein Unterschied zwischen Grundgehalt und Diensten gemacht. Sieht das Finanzamt ja genauso. Wenn Du aus irgendeinem Grund im Folgejahr keine Dienste mehr machen kannst, dann unterschreitest Du die Grenze ja wieder und mußt zurückwechseln.
    Warum beim Vorschreiber sich der AG so angestellt hat, kann vermutlich nur der AG selbst beantworten...normalerweise hat der AG ja Interesse daran, über diesen Umweg die MA in den Diensten "zu halten" und auch ein solides finanzielles Eigen-Interesse, weil die PKV-Prämien und damit die AG-Mitbeteiligung geringer ausfallen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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