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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Damals in den Ardennen...
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    Mein Vater hatte damals eine.... und die lag fein säuberlich abgeheftet im Ordner, und meine Mutter dachte gar nicht daran, die auszupacken, als man meinen Vater noch in der Wohnung intubierte und dann mitnahm. Er lag dann wochenlang intubiert und beatmet auf der Intensivstation, dann ein ständiges In- und Extubieren. Ich hab die Versuche nicht mehr gezählt. Dann noch ein Apoplex auf den alten drauf, noch ein Myokardinfarkt, noch ne Pneumonie, alle Antibiosen durch, die die pharmazeutische Industrie erfunden hat.

    Selbst als ich die Patientenverfügung einen Tag (!) nach der Einlieferung ins Krankenhaus persönlich abgab, hieß es: "hm, jetzt haben wir aber angefangen....". Es war schlicht zum Kotzen, dass da dann noch das Diskutieren losging. Er ist letztlich dann so lange "gepflegt" worden, bis er für ne Verlegung fertig war. Mein Vater ist dann als Pflegefall am dritten Tag in der Reha verstorben. Sowas von unnötig alles!
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Also bei meinem Großvater wurde die entsprechende Verfügung akzeptiert, Ehefrau und Tochter wurden nochmal befragt und dann gab es keine antibiose mehr und nur noch palliative Maßnahmen. Hängt also auch immer ein bisschen vom jeweiligen Krankenhaus ab.
    Bei meinem Nachbarn war damals das Problem, dass er in der Prager Uniklinik lag und seine Verfügung nur in Deutschland gültig war. Also hat man ihn so lange in Prag gelassen, bis er einigermaßen transportiert werden konnte und bei uns dann wurden die Geräte abgeschaltet.



  3. #8
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Das Problem ist ja vielfältig. Das fängt an bei den bei mir genannten unscharfen Formulierungen, wann die Verfügung überhaupt gelten soll, das geht weiter bei Ärzten, die mit der Interpretation (und Umsetzung!) überfordert sind, weil sie nicht wissen, was jetzt legitim ist. Und auch nicht, dass Verfügungen bindend sind. Das nächste Problem können dann als Bevollmächtigte eingesetzte Angehörige sein, die Ihren Willen durchsetzen wollen ungeachtet der PV (auch illegitim) oder der medizinischen Indikation (ohne Indikation bedarf es weder PV noch Einwilligungen durch Angehörige)....
    Im Notarztdienst liegt die Verfügung oft nicht vor, Advance Care Planning kennen in D die meisten Ärzte nicht, geschweige denn die Patienten... da ist echt viel Nachholbedarf.



  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Hoppla-Daisy Beitrag anzeigen
    Mein Vater hatte damals eine.... und die lag fein säuberlich abgeheftet im Ordner, und meine Mutter dachte gar nicht daran, die auszupacken, als man meinen Vater noch in der Wohnung intubierte und dann mitnahm.
    Da bräuchte es eben ein zentrales Register wie für Testamente. Wär ja eigentlich nicht so schwer.



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