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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Flacharzt
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    Hallo, ich bin vor 10 Jahren aus der Kirche ausgetreten, zahle wegen Ehegattensplitting jedoch das besondere Kirchgeld. Zur Zeit ca. 400 € pro Jahr. Möchte den Verein aus diversen Gründen aber auch nicht indirekt über diese "Heidensteuer" weiter unterstützen.

    Ich bin nun über diesen Hinweis gestolpert: "In Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein darf das besondere Kirchgeld nicht erhoben werden, wenn der konfessionslose Ehegatte einer Weltanschauungsgemeinschaft angehört, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Dies gilt auch, wenn diese selbst keine Kirchensteuer erhebt. In Bayern ist der am Februar 1919 gegründete „Bund für Geistesfreiheit Bayern“ seit 4. Dezember 1947 als eine solche Körperschaft anerkannt. Bei einer Vollmitgliedschaft des konfessionslosen Ehegatten im Bund für Geistesfreiheit entfällt also die Erhebung des besonderen Kirchgeldes."
    Mitgliedsbeitrag wäre ab 40 € pro Jahr (z.B. Ulmer Freidenker).

    https://www.hausarzt.digital/praxis/...hen-22706.html
    http://bfg-bayern.de/portal/article/...dere-kirchgeld

    Hat damit jemand Erfahrung (in welchem Bundesland?)?



  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Von diesem Kirchgeld hätte ich noch nie gehört und bin etwas irritiert. Ich stehe zwar voll zu meinem Kirchenmitgliedschaft, finde dieses Vorgehen jedoch sehr befremdlich.
    https://www.steuer-gonze.de/web/inde...eres-kirchgeld



  3. #3
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    Habe ich auch noch nie gehört oder bezahlt, obwohl mit Kirchenmitglied verheiratet....
    Mir reicht schon, dass Vater Staat von mir gezahlte Steuergelder an den Verein weiter reicht.



  4. #4
    Flacharzt
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    Das zahlt man nur, wenn das Nicht-Kirchenmitglied (also hier im Fall ich) mehr verdient als das Kirchenmitglied und man gemeinsam veranlagt.
    Das ganze Thema scheint etwas kompliziert zu sein. -> https://kirchgeld-klage.info/



  5. #5
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Ich musste gerade nochmal nachschauen: in nrw wird es nur von der evangelischen, nicht der katholischen Kirche, erhoben, daher hat es uns nie betroffen (Mann ausgetreten, ich katholisch). Da ich kirchliche Einrichtungen nutze, hätte ich damit aber auch kein Problem.

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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