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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Ich würde dir auch raten, dich zumindest anzumelden, um dir beide Möglichkeiten offenzuhalten. Dann denke ich, dass es sinnvoll wäre, mal eine Komplett-Simulation zu machen, um zu schauen, welche Aufgabengruppen dir schwer oder leicht fallen.

    Eine Option wär vielleicht auch, 2020 den TMS zu machen und sich zum WS 2020/21 zu bewerben (der Bewerbungsschluss ist zwar am 31.5., aber zumindest bisher gab es eine Sonderregelung, die es ermöglicht, das Testergebnis, das man ja erst Ende Juni bekommt, bis zum 15.7. nachzureichen, und auch noch einmal die Ortspräferenzen zu ändern).

    Zum WS 2020/21 gibt es glaube ich noch 45 Punkte für die 15 Wartesemester.



  2. #7
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    Zitat Zitat von Homunculi Beitrag anzeigen
    Darf ich fragen, woher du diese Informationen hast? Von offizieller Seite wurden nämlich nur die 45 Punkte durch die WS "bestätigt", die Zusammensetzung der restlichen 55 Punkte sind noch offen. Klar ist, dass der TMS im Auswahlverfahren der Hochschulen einen großen Raum einnehmen wird, da in der Kürze der Zeit keine anderen vergeichbaren Tests eingeführt werden können und mindestens zwei weitere Auswahlkriterien ein erhebliches Gewicht haben müssen.
    Der TMS wird wohl auch in der Eignungsquote beachtet werden, aber ein konkretes Verhältnis habe ich noch nirgendwo gelesen (obwohl 45 Punkte glaubhaft wären).
    Bzgl meiner Quelle möchte ich die JGU Mainz anführen.
    Siehe hier: https://www.studium.uni-mainz.de/bew...-ab-sose-2020/

    Ich gehe stark davon aus, dass die Veröffentlichung sich stark an den interen Vorgaben der KMK orientiert und sich nicht wesentlich verändern wird.

    Da noch nicht bekannt ist wie der TMS oder die Abiturnote umgerechnt werden kann ich meine Chancen im AdH überhaupt nicht beurteillen. Mein Abitur war an einer bayrischen Fachoberschule.

    Das Blöde ist, dass mir mein Abitur vielleicht sogar zum Nachteil wird, da es ja zukünftig im AdH eine Quote für berufliche Qualifizierte geben soll ... (da wird vermutlich die Abschlussnote zu Grunde gelegt)

    Zitat Zitat von doro2000 Beitrag anzeigen
    Eine Option wär vielleicht auch, 2020 den TMS zu machen und sich zum WS 2020/21 zu bewerben (der Bewerbungsschluss ist zwar am 31.5., aber zumindest bisher gab es eine Sonderregelung, die es ermöglicht, das Testergebnis, das man ja erst Ende Juni bekommt, bis zum 15.7. nachzureichen, und auch noch einmal die Ortspräferenzen zu ändern).

    Zum WS 2020/21 gibt es glaube ich noch 45 Punkte für die 15 Wartesemester.
    Ich weiß eben nicht ob das so bleibt ...
    Diese Unsicherheit treibt mich noch in den Wahnsinn.

    Oh man, ich bin gerade einfach nur verzweifelt ...
    Die Signatur lässt grüßen



  3. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von Homunculi
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    Zitat Zitat von DerNeuling Beitrag anzeigen
    Bzgl meiner Quelle möchte ich die JGU Mainz anführen.
    Siehe hier: https://www.studium.uni-mainz.de/bew...-ab-sose-2020/

    Ich gehe stark davon aus, dass die Veröffentlichung sich stark an den interen Vorgaben der KMK orientiert und sich nicht wesentlich verändern wird.
    Vielen Dank. Ist zwar alles noch unter Vorbehalt, aber immerhin besser als gar kein Anhaltspunkt.

    Wäre natürlich der absolute Hammer, wenn es genau so kommt. 5 mickrige Punkte für eine Berufsausbildung, dazu noch in einem Gesundheitsberuf. Dienst wird erst gar nicht berücksichtigt.

    Das Blöde ist, dass mir mein Abitur vielleicht sogar zum Nachteil wird, da es ja zukünftig im AdH eine Quote für berufliche Qualifizierte geben soll ... (da wird vermutlich die Abschlussnote zu Grunde gelegt)
    Es gibt eine relativ großzügige Vorabquote für Bewerber mit Berufsausbildung, aber ohne Abitur. Mit Abi hat man zu dieser Quote also überhaupt keinen Zugang, man wird also auch noch dafür bestraft, den längeren Schulweg bestritten zu haben. Bizarr.



  4. #9
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    Was für ein Witz. Man sollte in der 2jährigen Übergangsregelung die Wartezeit besser bepunkten. Es war vor 6-7Jahren überhaupt nicht abzusehen, dass die Wartezeitquote wegfallen wird. Außerdem kann man doch nicht von einer "Übergangsregelung" reden. Es ist eher eine neue Quote, in der die Wartezeit zu weniger als 50% angerechnet wird. Übergangsregelung hätte man es nennen können, wenn die Wartezeitquote bis 2022 geblieben wäre und danach hätte man von mir aus die neue Quote bringen können.

    Was sollen denn jetzt diejenigen Bewerber machen, die momentan bei 11-12 Wartesemestern stehen? Diejenigen wird es ja am härtesten treffen. Eine "faire" Lösung gäbe es nur, wenn man die Wartezeit und die medizinische Ausbildung in der Übergangsregelung so bepunktet, dass es mit einer medizinischen Ausbildung plus Arbeitsjahre für einen Studienplatz für diejenigen Bewerber reicht, die zum SoSe 15 Wartesemester haben. DAS wäre eine von mehreren "fairen" Lösungen. Wer aktiv auf einen Medizinstudiumplatz wartet, der macht auch zu einer hohen Wahrscheinlichkeit eine medizinische Ausbildung.



  5. #10
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    Vielleicht wird es ja doch ganz anders kommen und es wird eine ganz andere Herangehensweise geben. Sicher wissen wir nur, dass unsere Wartezeit wenigstens in irgendeiner Weise angerechnet wird.. Ich hoffe nur, dass es angemessen angerechnet wird.
    Wir werden wohl oder übel weiter in der Luft schweben und auf die endgültigen Informationen noch einige Monate warten müssen, um überhaupt zu erfahren, wie es mit uns Langzeitwartenden weitergehen soll(Dieses ungewisse Warten ist wirklich sehr nervenauftreibend)



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