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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Haben sich die vorherigen Kläger auch gedacht, vermutlich...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  2. #32
    Registrierter Benutzer Avatar von Homunculi
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    ...was beim Klagen rauskommen kann, das sehr ihr ja jetzt an den Neuregelungen. Die hätte es ohne die Klage nie gegeben. Man sollte immer JEDEN möglichen Ausgang bedenken, bevor man klagt... Aber die damaligen Kläger haben inzwischen laaaange nen Studienplatz.
    Richtig.
    Allerdings kann es wohl für die derzeit Betroffenen wohl kaum schlimmer werden.

    ____________


    Auch ist es für mich ein Unterschied, ob man versucht durch den Klageweg einen Studienplatz "zu erschleichen" oder ob man klagt, weil einem der Staat nach 5+ Jahren den Boden unter den Füßen wegzieht.

    Ich mache keinem einen Vorwurf, auch nicht den Klägern vor dem Verfassungsgericht. Aber man sollte sich auch nicht in Sippenhaft nehmen lassen - nach dem Motto: hättet "ihr" Wartenden mal nicht geklagt. Die allermeisten sind diesen Weg eben nicht gegangen, waren nicht unbequem und fordernd, sondern haben sich schlicht mit dem Versprechen arrangiert, früher oder später dranzukommen. Dieses Versprechen wird nun klar gebrochen - denn von einer kompletten Abschaffung der Wartezeit ist ja auch im Urteil nicht die Rede. Auch eine generöse Übergangsregelung wäre nicht verboten, wenn vielleicht auch nicht geboten. Das müssen die Leute dann eben vor Gericht klären.



  3. #33
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    @Homunculi
    Danke. Anders kann man es eigentlich nicht sagen.

    Wie gesagt, ich weiß momentan nicht ws ich machen soll.

    Wahrscheinlich tatsächlich TMS mit einer Woche Abstand zur Abschlussprüfung. S******
    Die Signatur lässt grüßen



  4. #34
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    Mit dieser dubiosen Quote wird der Anschein geweckt, den Altwartenden entgegenzukommen. Aber das ist völliger Quatsch. Das Gegenteil ist der Fall.

    Was aber nach wie vor gilt: wir haben alle der Wartezeit Quote vertraut. Deswegen sollte die Wartezeit Quote weiterhin für 2 Jahre gelten, und dann abgeschafft werden. So hat jeder genügend Zeit, sich weiterhin für oder gegen diesen Weg zu entscheiden. Das wäre eine verkraftbare Lösung gewesen.
    Die Ausbildung, die arbeit, in der man völlig unterfordert ist, das Gefühl von allen abgehängt zu werden, die gerade fertig werden mit ihren Master Abschlüssen, dass alles wird leider total ignoriert. Es ist eine riesige psychische Belastung( die auch auf die physis drückt, wie ich eben lesen konnte).



  5. #35
    Registrierter Benutzer Avatar von swalle25
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    Zitat Zitat von Homunculi Beitrag anzeigen
    Die Grenze war in den letzten Jahren bei 14 WS, Durchschnittsnote 2,4-2,9 oder besser.

    Genau vorhersagen kann es keiner, aber ich nehme stark an, dass zumindest der geforderte Durschnitt steigen wird. Wenn die Grenze nicht sogar gleich auf 15 oder 16 WS springt. Es werden sich sicherlich mehr Altabiturienten bewerben, die nur noch nächstes Jahr eine Chance auf einen Studienplatz haben.

    Die Auswahlgrenze zum Sommersemester 2019 wird hier spannend. Zumindest hat man ab dem Zeitpunkt eine grobe Vorstellung, wie sehr die Torschlusspanik die Bewerberzahlen beeinflusst.
    Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass die Grenzen so stark ansteigen werden. So viele Spontanbewerber mit 15 WS gibt es glaube ich einfach nicht mehr. Wer macht denn 7,5 Jahre irgendwas anderes und entschließt sich plötzlich Medizin zu studieren. ich glaube, die Meisten haben sich da bereits vorher was gesucht und auch schon die ganze Zeit beworben, spätestens nachdem man diese "Bewerbungssemester" eingeführt hat.

    Mein Tipp für die Grenze zum WS 19/20 : 14 WS DN 2,0-2,2.



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