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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Haweee
    Registriert seit
    12.06.2010
    Beiträge
    248

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    Hallo liebe Forengemeinde,

    nach langer Zeit brauche ich mal wieder eure Hilfe!
    Habe eine doofe Frage zur Kündigungsfrist beim TV für Unikliniken. Ich habe einen befristeten Vertrag als Arzt und bin nun seit 01.02.2017 dort angestellt. Wenn ich mich nicht täusche greift somit § 30, Absatz 5.

    Dort steht:

    Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.

    Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
    - von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
    - von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
    zum Schluss eines Kalendermonats,
    - von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
    - von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
    zum Schluss eines Kalendervierteljahres.


    Beziehen sich die angegeben Zeiten des Arbeitsverhältnissen auf den Tag der Kündigung oder den genauen Tag des Endes des Arbeitsverhältnisses?
    Sprich: Wenn ich am 01.02.2017 dort begonnen habe und jetzt im Januar kündige: Endet mein Vertrag dann regulär am 31.03.2019?

    Danke für Eure Hilfe!



  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
    Registriert seit
    12.10.2010
    Beiträge
    1.634
    Du solltest jetzt noch hinkommen.
    Ich würde idR eine Formulierung wählen wie etwa "hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt, was meiner Annahme nach der 31.03.2019 sein dürfte".
    I can't fix stupid but I can sedate it.



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
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    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Sicher dass das nicht die Fristen für den AG sind?

    Hiermitkündige ich zum 31.03.2019, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, falls die Kündigung zum 31.03. nicht möglich ist.

    Der AG kann dich ja auch schon früher gehen lassen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #4
    One probe to rule 'em all Avatar von MissGarfield83
    Registriert seit
    14.03.2007
    Beiträge
    4.542

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    Also wenn du jetzt kündigst ( bis zum 15.01 ) gelten 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats, d.h. du kannst zum 1.3. kündigen wenn du dich beeilst ... es zählt der Zeitpunkt der Kündigung und die zu diesem bestehende Beschäftigungszeit.



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