Doch rechnet sich wirtschaftlich- aber wie will man im Gesundheitswesen einer Geschäftsführung sowas wie Mitarbeiterzufriedenheit und dessen Benefit beibringen.
"rechnet sich wirtschaftlich nicht" ist im Arbeitsschutz kein Argument. Ansonsten kann ihm mal die Gewerbeaufsicht oder der aufsichtsbeamte äh die Aufsichtsperson der BG erklären was sich nicht wirtschaftlich rechnet.
Verstöße gegen die diversen Arbeitsschutzgesetze, Richtlinen etc. sind bußgeldbewehrt (so zur Größenordnung: Veraltetes Stromkabel ohne sonstigen offensichtlichen Sicherheitsmängel- niedriger bis mittlerer dreistelliger Betrag. Und das gilt bei uns noch als "kann man mal übersehen"). Je nach dem gegen was genau verstoßen wird, kommt auch noch der Staatsanwalt und erklärt dem AG wie ihn das mit dem "lohnt sich wirtschaftlich nicht" interessiert.