Die Satzung der ÄK HH ist doch eindeutig. Arbeitest Du in HH, bist Du auch dort Zwangsmitglied. Damit gilt auch dortige WBO und die ÄV für Dich. Vermutlich kannst Du in SH noch freiwilliges Mitglied werden, aber warum sollte man das tun?
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Nein, kannst du nicht. Du musst dich mit Berufsbeginn ummelden. Es sei denn du findest einen Passus in den Satzungen der das bei diesen speziellen ÄK erlaubt.
Die Satzung der ÄK HH ist doch eindeutig. Arbeitest Du in HH, bist Du auch dort Zwangsmitglied. Damit gilt auch dortige WBO und die ÄV für Dich. Vermutlich kannst Du in SH noch freiwilliges Mitglied werden, aber warum sollte man das tun?
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
Okay, wahrscheinlich wirklich ein konstruiertes Problem. (Und mangelnde Trennschärfe zwischen Ärztekammer und Versorgungswerk meinerseits, hab mich grad nochmal belesen 😬 ) Danke euch!
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