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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Ärztekammer einschalten kann man machen, bringt dich aber vermutlich in Sachen Zeugnis nicht weiter. Aber für weitere Weiterbildungsassistenten sollte man schon dafür sorgen, dass dieser Chef niemanden mehr weiterbilden darf.
    In Sachen "schlechtes Zeugnis" mag das stimmen, dennoch (für alle, die den Thread irgendwann mal durchstöbern) möchte ich meine Erfahrungen mal schildern:
    Ich hatte für die Anmeldung für den FA Anästhesie gar kein Zeugnis von meiner ersten Neuro-Stelle, es handelte sich allerdings nur um 3 Monate. Ich hatte mich im Zuge der Anmeldung telefonisch bei der Ärztekammer informiert, ob es überhaupt Sinn macht, ein Zeugnis einzufordern und die waren SEHR interessiert daran. Die Dame nannte mir am Telefon einen Absatz, wonach der Weiterbilder dazu verpflichtet ist, ein Zeugnis auszustellen (müsste jetzt nachgucken, welcher Paragraph das ist) und ich solle mich zunächst selbst an meinen Ex-Chef wenden. Wenn das nicht fruchtet, würden sie sehr zügig einschreiten, da es in der Tat so war, dass mir diese 3 Monate auf die WB-Zeit angerechnet werden können!

    Fand ich sehr simpel und hilfreich, ich hatte mir das komplizierter vorgestellt. Brief an Ex-Chef mit Bezug auf den Paragraphen geschrieben - eine Woche später Zeugnis gehabt. Nach 5 Jahren!
    Don't be afraid of work - fight it!!





  2. #17
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Man unterscheide hier aber sorgfältig zwischen Arbeitszeugnis (wohlwollend und so) und dem Weiterbildungszeugnis (Weiterbildungsinhalte bescheinigen).
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



  3. #18
    Diamanten Mitglied
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    Bzgl. des Weiterbildungsszeugnis, das sich inhaltlich vom Arbeitszeugnis unterscheidet, sollte es eigentlich kein Problem geben, sowie Moorhühnchen das auch schildet. Der Weiterbilder ist verpflichtet und man kann im Notfall über die Ärztekammer gehen.

    Hatte Feuerblicks Beitrag noch nicht gesehen



  4. #19
    Registrierter Benutzer Avatar von Mera1412
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    Mal blöd gefragt. Gibt es so eine Art Muster für das Weiterbildungszeugnis? Wie und in welcher Form muss das alles beschrieben sein??



  5. #20
    Registrierter Benutzer
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    23.04.2009
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    BaWü
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    197
    Hier mal zwei Seiten zu dem Thema. Muss dringend meinen Hintern hochbekommen und mich bewerben...

    https://www.klinikum.uni-heidelberg....is.3384.0.html
    https://www.marburger-bund.de/sachse...ugnisbewertung



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