teaser bild
Seite 5 von 8 ErsteErste 12345678 LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 25 von 40
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.727

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von Mera1412 Beitrag anzeigen
    Mal blöd gefragt. Gibt es so eine Art Muster für das Weiterbildungszeugnis? Wie und in welcher Form muss das alles beschrieben sein??
    Die Muster gibts (zumindest in Bayern) auf der Homepage der Landesärztekammer. Die sind auch extrem einfach. Ich hab letztens erst eines meiner Weiterbildungszeugnisse hier reinkopiert...

    Weiterbildungszeugnis nach der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom
    xx.xx.xxxx in Verbindung mit dem ausgefüllten Dokumentationsbogen

    für xxx xxx , geboren am xx.xx.xxxx in xxx

    xxx war vom xxx bis xxx unter meiner Anleitung ganztägig und hauptberuflich als Assistenzarzt in der Weiterbildung der xxx Klinik tätig.
    Die geforderte Weiterbildung in der Intensivmedizin wurde vom xxx bis xxx, die geforderte Weiterbildung in der Notfallaufnahme wurde vom xxx bis xxx ganztägig abgeleistet.

    Hinsichtlich der erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie der erbrachten Leistungen in den geforderten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden wird auf den beiliegenden Dokumentationsbogen verwiesen.

    Ich halte xxx xxx für uneingeschränkt geeignet, die chirurgische Weiterbildung fortzusetzen und einen chirurgischen Facharzt anzustreben.

    Mehr braucht es nicht. Daten einfügen, der Sekretärin geben, dass die den offiziellen Briefkopf usw... Unterschrift, Stempel, fertig.



  2. #22
    Administrator Avatar von Brutus
    Registriert seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.148
    ^^ Uiiii, so kurz ist das bei Euch? Mein Weiterbildungszeugnis umfasste ca. 10 Seiten. Da stand alles drin (trotz Logbuch).
    Und dafür war das Arbeitszeugnis kürzer. Aber nichts desto trotz genauso gut (was ich nicht erwartet hätte)...
    I'm a very stable genius!



  3. #23
    Administrator Avatar von Brutus
    Registriert seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.148
    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Ansonsten Anwalt suchen und den mal den lieben Ex-Chef auf seine Pflichten als Arbeitgeber und Weiterbildner hinweisen. Ja, du hast ein RECHT auf Zeugnisse... wohlwollend formulierte Zeugnisse übrigens. Spätestens das Arbeitsgericht würde sich da klar positionieren, denke ich.
    Mööööp! Einspruch. Der liebe Ex-Chef ist zwar Dein Vorgesetzter, aber mitnichten Dein Arbeitgeber. Das Weiterbildungszeugnis bekommt man vom Weiterbildner (das muss übrigens nicht immer der Chef sein), das Arbeitszeugnis (offiziell zumindest) vom Arbeitgeber (i.d.R. Personalabteilung). Klar, dass die sich das Zeugnis vom Chef ausstellen lassen und dann zusammen mit ihm (so war es bei mir), unterschreiben.
    Aber gerade deswegen lohnt sich auch mal ein erst freundlich, aber bestimmtes Telefonat in der Personalabteilung / Teppichetage!

    Ärztekammer einschalten kann man machen, bringt dich aber vermutlich in Sachen Zeugnis nicht weiter. Aber für weitere Weiterbildungsassistenten sollte man schon dafür sorgen, dass dieser Chef niemanden mehr weiterbilden darf.
    Aber für das Weiterbildungszeugnis schon! Und wenn der Chef nicht mehr weiterbilden darf, oder nicht mehr in dem Umfang, dann wird er / die Geschäftsführung sich was überlegen müssen, wenn plötzlich die Assistenten fernbleiben...
    I'm a very stable genius!



  4. #24
    Registrierter Benutzer Avatar von Mera1412
    Registriert seit
    05.05.2008
    Beiträge
    283
    Ich hab die Op, die ich gemacht habe gezählt. Nur die Duplexuntersuchungen stehen ehrlicherweise aus, da müsste ich nochmal im System schauen.

    Habe in der Gefäßchirurgie gearbeitet. Habe dort 1,5 Jahre Station und 6 Monate Poliklinik gemacht. In den 2 Jahren aber auch Dienste mit Notaufnahmeversorgung.
    Die letzten 6 Monate wurde ich nach extern ausgeliehen. Da durfte ich betriebliche vorsorgeuntersuchungen mit Caotisschalls machen.
    Geändert von Mera1412 (11.01.2019 um 02:04 Uhr)



  5. #25
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Registriert seit
    11.01.2006
    Ort
    Schon wieder woanders
    Semester:
    Fachhühnchen
    Beiträge
    10.963

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Man unterscheide hier aber sorgfältig zwischen Arbeitszeugnis (wohlwollend und so) und dem Weiterbildungszeugnis (Weiterbildungsinhalte bescheinigen).
    Das habe ich verstanden, dennoch steht zB. im Merkblatt der LÄKH "Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:... alle Zeugnisse seit Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit". Ob das nun ein Weiterbildungs- oder Arbeitszeugnis ist, scheint primär egal zu sein. In 3 Monaten Neurologie habe ich nicht wirklich viel gemacht, daher lief das auf ein 08/15-Zeugnis hinaus.

    Habe es damals so formuliert:
    Sehr geehrter Herr Dr. Ex-Chef,

    da ich mich in Kürze zur Facharztprüfung im Fachbereich Anästhesiologie anmelden werde, fordert die Landesärztekammer Hessen alle Zeugnisse seit Aufnahme meiner ärztlichen Tätigkeit im Jahre XY. Leider habe ich bisher kein Zeugnis meiner Tätigkeit als Assistenzärztin in Ihrer Klinik erhalten.

    Ich bitte Sie daher, mir ein Zeugnis zuzusenden, welches den Anforderungen der Weiterbildungsordnung §9 Absatz 1 genügt.

    Hier noch einmal die Eckdaten meiner Tätigkeit:
    Zeitraum der Beschäftigung: X bis Y
    Einsatz auf Station A (2 Monate) und Stroke Unit (1 Monat)
    Approbation: XX.XX.XXXX
    Geburtsdatum: XX.XX.XXXX
    Spezialfall, ja.

    Zitat Zitat von Mera1412 Beitrag anzeigen
    Hat sich hier jemand ohne Zeugnis beworben, obwohl man vorher schon gearbeitet hat? Ich trau mich gar nichts mehr
    Alle meine weiteren Bewerbungen vor und nach dem Facharzt habe ich übrigens ohne Zeugnisse weggeschickt mit dem Hinweis auf das noch ungekündigte Angestelltenverhältnis. Das Arbeitszeugnis meines letzten Arbeitgebers für die jetzige Stelle habe ich ca. 6 Monate nach Stellenantritt auf hunderttausendfaches Nachfragen bekommen. Keine Seltenheit.
    Arbeitsleistung einfordern können Chefs meist ganz gut, aber selbst Leistung erbringen... naja.
    Kollegin von mir wartet nun schon seit über 2 Jahren auf ihr Arbeitszeugnis (gleicher AG wie ich).

    Dennoch würde ich auf eine Korrektur des Zeugnisses bestehen, vor allem wenn Dir mehrfach versichert worden ist, dass Deine Arbeit einwandfrei war.


    EDIT:
    Zitat Zitat von https://www.laekh.de/images/Aerzte/Weiterbildung/MWBO_2018.pdf
    § 9
    Erteilung von Zeugnissen
    (1)
    Der befugte Arzt hat dem in Weiterbildung befindlichen Arzt über die unter seiner Verantwortung
    abgeleistete Weiterbildungszeit ein Zeugnis auszustellen, das im Einzelnen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten darlegt und zur Frage der fachlichen Eignung ausführlich Stellung nimmt. Das Zeugnis muss auch Angaben über den zeitlichen Umfang der Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen in der Weiterbildung enthalten. Diese Pflichten gelten nach Beendigung der Befugnis fort.

    (2)
    Auf Antrag des in der Weiterbildung befindlichen Arztes oder auf Anforderung durch die Ärztekammer ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten und bei Ausscheiden unverzüglich ein Zeugnis auszustellen, das den Anforderungen des Absatzes 1 entspricht.
    Geändert von Moorhühnchen (08.01.2019 um 12:50 Uhr)
    Don't be afraid of work - fight it!!





MEDI-LEARN bei Facebook