teaser bild
Seite 14 von 69 ErsteErste ... 41011121314151617182464 ... LetzteLetzte
Ergebnis 66 bis 70 von 345
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #66
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    20.08.2015
    Semester:
    Post-M3
    Beiträge
    2.196
    Durch das NEO Magazin darauf gekommen: Das finde ich ja auch zweifehaft.
    "Dum spiro, spero"
    Cicero



  2. #67
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Weia

    Mal ne ganz andere Frage: Wer ist für Meldungen bei Verdacht auf Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz zuständig? Also wenn jemand ohne Approbation und ohne Zulassung als HP die Heilkunde ausübt und das auch noch gewerbsmäßig.

    Polizei? Staatsanwaltschaft? Gesundheitsamt? Gewerbeaufsicht? Ordnungsamt?
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  3. #68
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
    Registriert seit
    18.03.2011
    Ort
    Münster
    Semester:
    -
    Beiträge
    1.086
    § 5 Heilpraktikergesetz ist eine Strafvorschrift.
    Ich würde es also primär bei Polizei/Staatsanwaltschaft probieren.



  4. #69
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Boah- ich bekomm das Kotzen. Ist man denn nirgendwo vor diesem Schwachsinnschwurbel geschützt.
    Also ich quäle mich gerade durch 5 Bände Fachliteratur zur Prüfungsvorbereitung zum Betriebsarzt. Kapitel "Schmerzen durch Funktionsstörungen im Muskel- Skelett- System". Eigentlich nicht soo wichtig, weil ich mich mit der Thematik auskenne, aber in den Kapiteln verbergen sich immer mal wieder prüfungsrelevante Fachbegriffe, Untersuchungsmethoden etc.

    Mir kam das Kapiel irgendwie komisch vor. Ein recht ungewöhnlicher Begriff der "Schlüsselstörung". Dann eine Anleitung zu einer Art manualtherapeutischen Behandlung. Bei "weiterführende Hinweise" als Referenz nur der Autor des Artikels- hab mir gedacht, ich googel den Typen mal: "Arzt für Osteopathie" mit einer selbsterfundenen Therapiemethode, für die er wohl auch ein Ausbildersystem betreibt.
    Ausbilderin für die aktuellen Kurse ist eine HP, ehemalige MFA in einer Kinderarztpraxis. Sonst keine einschlägige Ausbildung.

    Aus der Zusammenfassung des Kapitels "Die Störungen werden mit den uns bekannten orthopädischen Untersuchungstechniken nicht wahrgenommen, da wir die Bedeutung der Schlüsselstörungen nicht kennen oder den Kompensationsmechanismus nicht unterbinden".

    Die Behandlung wird mit osteopathischen Techniken durchgeführt.
    Geändert von WackenDoc (23.06.2019 um 09:27 Uhr)
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  5. #70
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
    Registriert seit
    18.03.2011
    Ort
    Münster
    Semester:
    -
    Beiträge
    1.086
    Die Schwurbler treiben sich überall herum.

    Und die Osteopathie mit ihren hanebüchenen, wahngetriebenen Vorstellungen von Pathophysiologie und Anatomie (und alles natürlich mit "es ist objektiv nicht überprüfbar, ihr müsst einfach glauben, dass es das gibt, wovon wir schwurbeln" kritikimmunisiert) sind mir fast so zuwider wie die Homöopathen.


    Es gibt ja auch den guten Professor Frass aus Wien, der mit methodisch mangelhaften, unbrauchbaren Studien für die Homöopathie in Intensiv- und Notfallmedizin trommelt und sich ernsthaft nicht entblödet, ein Buch über "Homöopathie in der Intensiv- und Notfallmedizin" in die Welt zu kotzen, das homöopathietypisch einen Haufen nicht validierbarer und somit unverwertbarer Einzelfälle plus massenhaft methodisch ungenügende Studien als "Belege" für seinen Bullshit enthält.


    Ich kann ja irgendwelchen Laien verzeihen, dass sie auf "post hoc ergo propter hoc", confirmation bias und sonstige Beobachtungs- und Wahrnehmungsfehler hereinfallen.
    Bei einem Professor (der es von Amts wegen besser zu wissen hat) ist das meiner Meinung nach vorsätzliche Blödheit, die wegen wissenschaftlicher Unredlichkeit und Unwürdigkeit mit der Aberkennung der Professur geahndet werden müsste.



MEDI-LEARN bei Facebook