Es ist nicht verboten und ein Zahnarzt darf sogar parallel Heilpraktiker sein. DAS ist ja das Elend an der Sache, dass es erlaubt ist und die Kammern nicht dagegen angehen.
Es ist nicht verboten und ein Zahnarzt darf sogar parallel Heilpraktiker sein. DAS ist ja das Elend an der Sache, dass es erlaubt ist und die Kammern nicht dagegen angehen.
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3
@Relaxometrie: Naja, ne Ä1 werden die Mädels vom Empfang schon eingetragen haben... Du kannst aber mal bei deiner Kasse nachfragen, bei der SBK Z.B. kann man eine Liste aller auf seine Karte abgerechneten medizinischen Leistungen anfordern.
Zu Ä1 habe ich gefunden: "Beratung eines Kranken, auch fernmündlich".
Wenn ich das also richtig verstehe, dürfte die Ziffer nicht abgerechnet werden, da ich in dieser Praxis weder mit einem Zahnarzt telefoniert habe, noch überhaupt einen der Zahnärzte gesehen habe.
Geändert von Relaxometrie (17.03.2019 um 23:03 Uhr) Grund: Grammatik
Korrekt wäre dies. Es gibt aber auch Praxen, die für eine eingelesene Versichertenkarte im Prinzip alle Ziffern eines Erstbesuchs ansetzen ... Deswegen wäre eine Nachfrage bei der Versicherung ganz interessant
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And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3