teaser bild
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 6 bis 10 von 11
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Registriert seit
    11.01.2006
    Ort
    Schon wieder woanders
    Semester:
    Fachhühnchen
    Beiträge
    10.972

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    @k.style: bist Du Dir sicher, dass für Dich der TVÄ/VKA gilt?
    Ich arbeite an einem kirchlichen Haus, wir werden zwar nach VKA-Tarif bezahlt, aber für so Dinge wie Zusatzurlaub haben wir einen eigenen Tarifvertrag. Auch bei uns erscheinen die 288 Stunden (entspricht ja 32 "Nachdiensten" pro Jahr), aber es gibt eine Abstufung: auch bei 144 Stunden (= 16 Dienste) bekommen wir einen zusätzlichen Urlaubstag, für 288 zwei Zusatztage. Wer mehr Dienste macht, hat keinen weiteren Vorteil, da es nicht mehr als 2 Tage gibt. Zum Glück für mich nicht relevant, da wir nicht so viele Dienste machen - aber für einige Kollegen anderer Abteilungen ärgerlich.

    Erkundige Dich also nochmal, welcher TV da bei Euch gilt und dann natürlich Paragraphen durchlesen!!

    Edit:
    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    150 bezieht sich auf Nachtarbeit, 288 auf Bereitschaftsdienste. Siehe S. 29 von https://www.vka.de/assets/media/docs...f_tv-6_vka.pdf
    Ah, okay, das hatte ich grad nicht mehr auf dem Schirm. Trotzdem nachforschen!!
    Don't be afraid of work - fight it!!





  2. #7
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
    Registriert seit
    02.10.2010
    Semester:
    FA
    Beiträge
    2.357
    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    150 bezieht sich auf Nachtarbeit, 288 auf Bereitschaftsdienste. Siehe S. 29 von https://www.vka.de/assets/media/docs...f_tv-6_vka.pdf
    Aber dazu zählt doch auch der prozentuale Anteil des nachts abgeleisteten Bereitschaftsdienstes oder?

    Also bei Stufe 2 entsprechend 95%?



  3. #8
    Ldr DptoObviousResearch
    Registriert seit
    26.07.2006
    Ort
    mit drei Buchstaben
    Semester:
    ca. 25.000
    Beiträge
    2.482
    Soweit kommt's noch...

    In der Leitentscheidung 10 AZR 579/09 schreibt das BAG in Randnummer 15: "Bereitschaftsdienst in der Nachtzeit ist in seiner gesamten Dauer nach § 6 Abs. 5 ArbZG auszugleichen, unabhängig davon, in welchen Arbeitsstunden tatsächlich Arbeitsleistung erbracht wurde (vgl. BAG 15. Juli 2009 – 5 AZR 867/08 – Rn. 21, AP ArbZG § 6 Nr. 10 = EzA ArbZG § 6 Nr. 7). Für jede Stunde des nächtlichen Bereitschaftsdienstes besteht deshalb ein gesetzlicher Anspruch auf einen Belastungsausgleich [...]."
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



  4. #9
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
    Registriert seit
    11.01.2006
    Ort
    Schon wieder woanders
    Semester:
    Fachhühnchen
    Beiträge
    10.972
    So, da sich hier nix mehr getan hat in den letzten Tagen, bin ich doch zum Äußersten gegangen und habe mal wieder in den TVÄ/VKA geschaut:
    § 28 - Zusatzurlaub
    (4) 1Die Ärztin/Der Arzt erhält für die Zeit der Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden (§ 9 Abs. 3) einen Zusatzurlaub in Höhe von zwei Arbeitstagen pro Kalenderjahr, sofern mindestens 288 Stunden der Bereitschaftsdienste kalenderjährlich in die Zeit zwischen 21.00 bis 6.00 Uhr fallen. 2Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. 3Bei Teilzeitkräften ist die Zahl der nach Satz 1 geforderten Bereitschaftsdienststunden entsprechend dem Verhältnis ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Ärztinnen und Ärzte zu kürzen. 4Ist die vereinbarte Arbeitszeit im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, ist der Zusatzurlaub in entsprechender Anwendung des § 27 Abs. 1 Sätze 3 und 4 zu ermitteln.
    So wie ich das lese, ist die Sache klar: nach TVÄ/VKA steht Dir der Zusatzurlaub tatsächlich erst ab 288 Stunden Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst zu. Da finde ich doch nett, dass unser TV davon abweicht (siehe Bild).

    Daher: Leute, LEST EUREN TARIFVERTRAG!!
    Da kommen zum Teil spannende Dinge zutage (auch zu Euren Gunsten)!
    Angehängte Grafiken
    Don't be afraid of work - fight it!!





  5. #10
    Administrator Avatar von Brutus
    Registriert seit
    17.01.2011
    Ort
    Bochum
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    10.148
    Genau Moorhühnchen! So ist es bei uns auch. Caritas-Haus.
    Ab 288 BD-Stunden von 21-6 Uhr gibt es 2 Tage Zusatzurlaub. Die Abstufung 144 Stunden = 1 Tag haben wir aber nicht.
    Allerdings: TZ-Mitarbeiter müssen auch nur ihren Anteil leisten, um in den Genuß der Zusatzurlaube zu kommen.
    Und auch von mir: TV lesen!
    I'm a very stable genius!



Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook