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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Liebe Leute,
    eine Situation, die eigentlich recht häufig auftauchen dürfte, zu der ich allerdings keine eindeutige Antwort finden konnte:

    Ich habe im Dezember 2018 einen Notarztkurs für Mai 2019 gebucht und bezahlt (Rechnungsdatum und Zahlungsdatum aus 2018). Der Kurs findet aber, wie gesagt, erst 2019 statt. Wie regele ich das in der Steuererklärung? Fortbildungen, die ich für 2018 als Werbungskosten absetzen will, müssen auch 2018 stattgefunden haben (zumindest meckert Wiso sonst) und in der Steuererklärung für 2019 werde ich ja andererseits keine Rechnung aus 2018 mehr berücksichtigen können.
    Eine Absetzung als Sonderausgaben scheint mir auch nicht drin zu sein, da es sich ja relativ eindeutig um eine Fortbildung und nicht eine Ausbildung handelt.
    Hatte jemand die Situation schonmal?

    Beste Grüße



  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Also mein WISO hat mich garnicht gefragt, wann die Fortbildung stattfindet. Ich hab die Kosten für die Fortbildung dieses WE auch schon in der 2018er Steuererklärung berücksichtigt, weil ich es ja auch schon letztes Jahr bezahlt habe..
    Ich lasse mich aber auch gerne korrigieren bzw im Zweifel meckert der Finanzbeamte und dann reich ich es eben nächstes Jahr ein ^^

    edit: ich korrigiere mich, wenn ich die Kosten in der detaillierten Ansicht eingeben möchte, lässt er mich auch nicht (hatte vorher nur pauschal den Betrag eingegeben)



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    So wie das Zuflussprinzip bei Geldeingängen gilt, gilt meines Wissens nach auch das Datum der Zahlung, somit 2018.
    So habe ich es zumindest gehandhabt. Wiso meckert häufiger, ich konnte es aber immer händisch abstellen



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Bei Werbungskosten gilt das Abflussprinzip. Wenn du die Fortbildung 2018 bezahlst, setzt du sie auch 2018 ab.



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