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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Inwiefern hat man als Ärztin die Möglichkeit, selbst gezahlte Sprachkurse von der Steuer abzusetzen? Ich nehme an, dass ein Medical English Kurs ohne größere Probleme absetzbar sein dürfte, oder? Wie sähe es mit einem Chinesisch/Mandarin Kurs aus? Habe ich eine Chance, die Kosten dafür abzusetzen, auch wenn ich bei meiner derzeitigen Tätigkeit im Krankenhaus kein Chinesisch benötige? Wie sähe es aus wenn ich zusätzlich einen TCM-Kurs mache, würde das evtl. dabei helfen, für das Finanzamt auch einen beruflichen Bezug zum Sprachkurs herzustellen?

    Danke für eure Antworten.



  2. #2
    Dunkelkammerforscher
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    Probier es doch einfach aus... streichen werden sie es dann schon, falls der Bezug nicht klar rüber kommt



  3. #3
    Banned
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Probier es doch einfach aus... streichen werden sie es dann schon, falls der Bezug nicht klar rüber kommt
    Ich würde den kurs halt erst dieses jahr anfangen und die anzahl an stunden, die ich nehmen würde, hängt schon auch ein bisschen davon ab, ob es mit der steuer klappt oder nicht. Zudem würde ich nur nach einem tcm kurs ausschau halten, wenn es „nötig ist“.



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Ich bin auch für Ausprobieren.

    Letztlich musst du ja den TCM-Kurs auch nicht machen. Im Zweifel "wolltest du ihn grad umbedingt machen aber es ist grad was dazwischen gekommen und du holst ihn nach im nächsten/übernächsten Jahr".



  5. #5
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von GelbeKlamotten Beitrag anzeigen
    Inwiefern hat man als Ärztin die Möglichkeit, selbst gezahlte Sprachkurse von der Steuer abzusetzen? Ich nehme an, dass ein Medical English Kurs ohne größere Probleme absetzbar sein dürfte, oder? Wie sähe es mit einem Chinesisch/Mandarin Kurs aus? Habe ich eine Chance, die Kosten dafür abzusetzen, auch wenn ich bei meiner derzeitigen Tätigkeit im Krankenhaus kein Chinesisch benötige? Wie sähe es aus wenn ich zusätzlich einen TCM-Kurs mache, würde das evtl. dabei helfen, für das Finanzamt auch einen beruflichen Bezug zum Sprachkurs herzustellen?
    .
    Aus eigener Erfahrung: problemlos anerkannt werden (für Ärzte!) zum einen Kurse von typischen "Patientensprachen", also z.B. Türkisch, Russisch, diverse andere slawische Sprachen und neuerdings Hocharabisch. Auch i.d.R. anerkannt werden typische "Auswanderersprachen" wie Schwedisch, Norwegisch, TOEFL-Vorbereitung usw... (Hallo Herr Spahn! Hier bitte einschreiten!!!).
    Nicht so einfach anerkannt werden "Freizeitsprachen" wie Spanisch, Italienisch, Griechisch usw.
    Wie jetzt da Mandarin einzuordnen ist- keine Ahnung. Hilfreich wäre auf jeden Fall Berufserfahrung im Land vorzuweisen, ggf. auch schon fixierte Praktika, Jobangebote etc. für die Zukunft (muß man ja dann nicht wahrnehmen). Vielleicht gehört Euer KH auch zu denen, die chinesisches Personal engagieren oder engagieren wollen. Stattgefundene Privataufenthalte im Land anzugeben sind eher kontraproduktiv, weil der Finanzbeamte dann doch eher von einer privaten Motivation ausgehen wird. Der TCM-Kurs wird ja auch eher auf Deutsch sein, nehme ich an, und daher wenig hilfreich. Typischerweise hat man ja als WBA auch für absehbare Zeit keine Einkünfte aus der TCM vorzuweisen, so daß möglicherweise das ganze dann in die "Liebhaberei"-Schiene geschoben werden wird. Ich persönlich würde das nicht so begründen wollen.

    Wie schon geschrieben: einfach mal angeben (inkl. Fahrtkosten usw.) und entsprechende Argumentation vorbereiten. Mehr als Nichtanerkennen kann ja nicht passieren. Allerdings sollte man davon ausgehen, daß die FA die Krankenhäuser am Ort einschließlich ihrer Personal- und Patientenstrukturen sehr gut kennen, so daß man hier nichts krampfhaft "erfinden" sollte.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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