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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Geil ist auch, daß Kunsttherapeuth, Heilpraktiker und Osteopath (gn) sich in der Liste der "bonierten" medizinischen Berufe finden. https://www.lzg.nrw.de/lag/h_antrag/...ion/index.html. Da sieht man auch gleich mal, wie es um das Ansehen des Medizinstudiums durch die Landesregierung bestellt ist. Laumann ist übrigens gelernter Maschinenschlosser.

    Der Unterschied zu Y-Tours ist übrigens auch, daß einen mitnichten nach Abschluß des Studiums ein Arbeitsvertrag mit geregeltem Einkommen, Urlaub und Altersversorgung erwartet, sondern eine verwaiste (vermutlich, weil kein anderer dort Reichtümer scheffeln will) Landarztpraxis auf eigenes Risiko zu übernehmen ist. Das aufgewendete Geld für das Studium kann man (die Landesregierung in Gestalt der KV) sich mit zwei, drei Regressen auch wieder zurückholen. Wie im Casino: die Bank gewinnt immer.
    Also, wer sowas unterschreibt, dem ist nicht mehr zu helfen. Spannend wird es, wenn die ersten Absolventen sich wegen Sittenwidrigkeit aus den Verpflichtungen rausklagen.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #22
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    Zwei wichtige Fakten sollten nicht außer Acht gelassen werden:

    1. 7,6% sind schon was! Das sind nur 0,4% weniger als die Eignungsquote mit 8%!!!

    2. Diese Quote ist auch für Zweitstudienbewerber zugänglich! (und 2,5 mal so groß!!!)

    Wenn man den Gesetzestext genau list:

    (1) Wer bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat (Bewerber für ein Zweitstudium), kann nicht im Rahmen der Quoten nach § 6 Abs. 3 bis 5 ausgewählt werden.

    dann wird klar, dass man sich als Zweitstudienbewerber nicht in den Hauptquoten bewerben darf s.o. ...wohl aber in einer anderen Vorabquote! Evtl. wurde es nur vergesen, aber derzeit ist es eindeutig!

    Schade, dass ich knapp zu alt bin um Medizinstudium+Facharztausbildung+10Jahre noch vor der Rente zu erreichen.

    Gruß, Ecki



  3. #23
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Witzig ist übrigens, daß mittlerweile sogar schon im gleichen Artikel der tolle Einkommen (wie gesagt, ab 50.000 EUR zählt man in Deutschland schon als Spitzenverdiener) gewürdigt wird, gleichzeitig aber darauf hingewiesen wird, daß 250.000 EUR Strafe drohen, wenn man das avisierte Spitzeneinkommen ausschlägt

    https://orange.handelsblatt.com/artikel/56009

    Erinnert mich immer an die e-mails, daß ich mal eben ein paar tausend EUR wohin überweisen soll, um anschließend an den zurücküberwiesenen Millionen teilhaben zu dürfen
    Geändert von tarumo (26.02.2019 um 16:46 Uhr)
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  4. #24
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Der Kneb...äääh, Mustervertrag ist nun auch online abrufbar:

    https://www.lzg.nrw.de/_php/login/dl...ragsmuster.pdf

    was mir auffällt:
    -nach Abschluß der WB bekommt man seinen Arbeitsort zwangszugewiesen. Nix von wegen Ortspräferenz und so.
    -irgendwelche Einarbeitungen entfallen, direkt von der Klinikblase von 0 auf 100 ist die Praxis zu übernehmen. Klingt toll:-O
    -Teilzeit ist de facto auch verboten, außer bei "besonderen Härten", was erst mal zu beweisen wäre. Und Kindererziehung ist sicher keine "besondere Härte".

    Also, wer sowas unterschreibt, dem ist echt nicht mehr zu helfen. Neben den schon genannten Problemen eines Knebelvertrags untersagt man im Prinzip den Frauen die Familienplanung- und ob Männer mit Zwangsverpflichtung und de-facto Schulden von 250.000 EUR einen attraktiven Kandidaten auf dem Heiratsmarkt abgeben?
    Das Echo in NRW geht auch schon in die Richtung "der studiert nur Landarzt", d.h. ein mieses Image gibt´s noch obendrauf. Und in der Klinikzeit vergibt man sich auch manches, wenn man nicht einfach kündigen kann...
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  5. #25
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    Habe ich das richtig verstanden, dass man quasi nicht doppelgleisig fahren kann und sich dort + ZVS bewerben kann?
    Ich meine auf der Homepage gelesen zu haben, dass die Bewerbung bei der ZVS erlischt, sobald man für den Landarzt eine Zusage bekommt. Das wäre echt hart.



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