Die Juristen sollen doch auch Arbeit bekommen. Unverzüglich heißt ohne schuldhafte Verzögerung...d.h. baldmöglichst nach der FA-Urkunde die Praxiszuweisung/Kassenzulassung beantragen, und bis die KV-technisch durch ist, sind sowieso 1-2 Quartale ins Land gegangen. Dann greift Vertragsarztrecht mit den Vertretungsregelungen.
Die KV-Oberen haften auch persönlich, d.h. werden schon aus Eigeninteresse sehr darauf achten, daß hier nicht getrickst wird.
"sofort, unverzüglich..." ist übrigens vor 30 Jahren schon mal "schiefgegangen"