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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #61
    Registrierter Benutzer
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    Das würde mich auch interessieren, wer damit angefangen hat und wie es so abläuft Gruß Ali



  2. #62
    Registrierter Benutzer
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    Endlich habe ich mir das Landarztgesetz NRW und den Vertrag endlich mal durchgelesen und bin bezüglich einiger Formulierungen schon ins Schwitzen geraten (mitleidvoller Angstschweiß für die 147 Leute, die unterschrieben und einen Platz darüber bekommen haben).

    Zum einen hat mir die im Vertragstext sehr ausführlich beschriebene Aufzählung der Dinge, die "unverzüglich" zu erledigen sind, und dass jeweils zum 1.11. die Lückenlosigkeit in der Weiterbildung nachgewiesen werden muß, einen Schweißausbruch bereitet, da aus meiner Sicht der Vertrag (konkreter als das Gesetz) darlegt, dass bereits durch eine einmonatige Verzögerung zwischen Abschluß des Studiums und Beginn der Weiterbildung oder überhaupt irgendwann im Verlauf eine einmonatige Verzögerung (somit "Lücke") dem Text nach bereits die Vertragsstrafe von 250.000 Euro auslösen würde. Ob das verhältnismäßig ist, müßten ggf. dann wohl Gerichte klären.

    Der zweite Punkt, der mir aufgefallen ist, ist, dass nirgends so richtig konkret das drin steht, was tarumo postuliert: Dass man zwangsweise einfach irgendwohin versetzt wird. Ich würde bei laienhafter Lektüre des Gesetzes und Vertrags annehmen, dass ich mir aus den "unterversorgten Gebieten" irgendwas aussuchen kann und dann mit der KV ausmachen kann, dass ich da hingehe. Aber das scheint im Vertrag nicht zugesichert, und ich bin - auch wenn es nirgends im Landarztgesetz oder im Vertrag konkret so steht - ziemlich sicher, dass tatsächlich die KV die Möglichkeit hat, einem auf Antrag auf einen Kassensitz einfach irgendeinen beliebigen zuzuweisen, selbst wenn man nur Interesse für einen bestimmten bekundet hat. Das läuft zwar in meinem Bundesland (bisher) nicht so, sondern da können einem nur konkrete Sitze zugewiesen werden, um die man sich auch beworben hat. Aber um die "Unverzüglichkeits-Anforderung" aus Gesetz und Vertrag zu erfüllen, wird wahrscheinlich verlangt werden können, dass man sich grundsätzlich um jeden offenen Sitz bewirbt und nicht erst lang rumprobiert, ob man was da bekommt, wo man es sich am ehesten noch vorstellen könnte. Auf diesem Wege scheint es mir tatsächlich genau so zu sein, wie tarumo das ganze interpretiert hat: Man liefert sich absolut vollständig der Situation in 12 Jahren aus. Bei bloßer Lektüre des Gesetzes als unerfahrener Teenager oder Anfang-20-er ohne konkrete Kenntnisse aus dem Gesundheitssystem wäre mir das, was da an Maximal-Härte droht, aus dem Text heraus aber nicht klar geworden.

    Der Studienplatz über die Landarztquote scheint mir wirklich eine absurd harte Verpflichtung zu sein, die kein Mensch bei Verständnis der Bestimmungen unterschreiben könnte.

    Hier Neuigkeiten darüber, wer die Studienplätze bekommen hat: Zu meiner Überraschung ein relativ hohes durchschnittliches Alter von 24 Jahren, also nicht ausschließlich frische Abiturienten ohne jede Lebenserfahrung. Und verstehe ich das richtig, dass über 1.000 Leute die Bewerbung über die Landarztquote abgeschickt haben? Für mich unvorstellbar.



  3. #63
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Endlich habe ich mir das Landarztgesetz NRW und den Vertrag endlich mal durchgelesen
    Danke für die Links.

    In der Tat ziemlich aufschlussreiche Lektüre.

    Man fragt sich wirklich, welcher halbwegs zurechnungsfähige Mensch einen solchen Vertrag unterzeichnen kann.


    § 3 Abs. 3 Satz 2
    Der Beginn der Weiterbildung gemäß § 1 Absatz 1 schließt in der Regel unmittelbar an das Studium an.
    Das ist so gruselig unbestimmt, dass es meiner Meinung nach behördlicher Willkür Tür und Tor öffnet.

    Auf mich persönlich bezogen: Approbation am 02.12.2015, Beginn der Weiterbildung 01.01.2016.
    Ist das schon "Verzug"?
    Damit wird dem Bewerber m.E. eine örtlich und zeitlich praktisch unbegrenzte Flexibilität abverlangt.
    Eine auch nur theoretisch mögliche Stelle einen Tag früher könnte den Verpflichteten da schon in Verzug setzen.


    § 3 Abs. 4 Satz 2
    Der/Die Verpflichtete informiert sich unmittelbar nach Abschluss der Weiterbildung gemäß § 1 Absatz 1 bei den Kassenärztlichen Vereinigungen über freie Hausarztsitze in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Nordrhein-Westfalen und beantragt die Zuweisung eines solchen Hausarztsitzes.
    Für mich liest sich das so, dass der "Landarztquotist" damit mehr oder weniger pauschal die Zuweisung irgendeines dieser Kassensitze beantragen muss und nicht eines konkreten Sitzes. Oder aber der Quotist muss sich auf jeden einzelnen freien Sitz bewerben.


    Zitat Zitat von Pflaume Beitrag anzeigen
    Man liefert sich absolut vollständig der Situation in 12 Jahren aus. Bei bloßer Lektüre des Gesetzes als unerfahrener Teenager oder Anfang-20-er ohne konkrete Kenntnisse aus dem Gesundheitssystem wäre mir das, was da an Maximal-Härte droht, aus dem Text heraus aber nicht klar geworden.
    Genau so sehe ich das auch.
    Ich habe sogar den Eindruck, dass genau das beabsichtigt ist.



  4. #64
    ehem-user-31-01-2020-1555
    Guest
    Es gibt Landarztpraxen die sehr gut laufen und trotzdem vakant sind, und es gibt Landarztpraxen die absolut runtergewirtschaftet sind. Wenn die Leute zwangsverteilt werden, haben einige eine gute Praxis in gutem Zustand und andere eine Praxis die erstmal grundsaniert werden muss. Was ist, wenn die Bank nicht mitspielt eine ruinöse Praxis zu finanzieren? Was ist, wenn der Landarzt keine Ahnung von Wirtschaft hat und pleite geht?



  5. #65
    straight outta hell
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    Ich find dieses Modell auch absolut irre und frage mich, wie das überhaupt jemand mitmachen kann. Aber mit Abschaffung der Wartezeit greifen halt viele nach dem letzten Strohhalm und sagen zu allem ja und amen, was sie in dieses Studium reinbringt.

    Wobei viele auch einfach eine falsche Vorstellung von Land haben. Da erzählen mir Leute aus einer 30.000 Einwohner-Stadt, dass sie aus einem „Kaff aus dem Pampa“ kommen und irgendwie haben bei Stichwort Landleben auch viele so eine romantisierte Bullerbü-Illusion.

    Ich bin in so einer Gegend aufgewachsen. Hier gibt es überwiegend Dörfer mit dreistelliger Einwohnerzahl, der öffentliche Nahverkehr nahezu nicht existent und die ganze Gegend strukturell komplett unterversorgt. Man kann nichtmal ein Brot kaufen ohne sich dafür ins Auto setzen zu müssen. Dazu kommen schwierige Menschen, die allen, was von außen kommt, aus Prinzip ablehnend gegenüber stehen. Und im Gegensatz zu den Filmen, wo irgendwann doch alle auftauen und man auch noch die große Liebe in dem bockigen aber gutaussehenden Handwerker findet, finden einen in meiner Heimat auch nach 20 Jahren noch alle scheiße weil man ja „zugezogen“ ist. Und gleichzeitig ziemlich überzogen Ansprüche daran haben, was der „Dokta“ so zu leisten hat und um was er sich gefälligst zu kümmern hat. Um danach dann wortreich drüber zu meckern, dass ja alles scheiße ist.

    Um nichts in der Welt würde ich dort auch nur einen Tag als Arzt arbeiten wollen. Wobei mein Heimatdorf noch recht gut an die Zivilisation angebunden ist, direkt an der Autobahn liegt und die nächste Kreisstadt nur 30 Minuten Autofahrt entfernt ist. Und ich bin nichtmal ein kompletter Fremdkörper weil ich da geboren und aufgewachsen bin und aus einer „eingeborenen“ Familie stamme. Aber „die hat studiert und wohnt jetzt in der Stadt“ ist auch nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal.



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