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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #46
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Nix Privatinsolvenz. Die Vertragsstrafe muss verhältnismäßig sein. Für Soldaten gilt - die Gutachten zur Landarztquote ziehen diese Rechtsprechung, die es gerade für ärztliche Drückeberger im Sanitätsdienst ausreichend gibt, heran - es dürfe keine existenzielle wirtschaftliche Notlage entstehen.
    Konkret wird die Strafe gestundet, mit überschaubaren Zinsen, und ist absetzbar.

    Trotzdem angesichts der genannten besseren Optionen unattraktiv.



  2. #47
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    Mal abgesehen davon ob die Rechnerei rein sachlich aufgeht, finde ich Leute die so denken zum K*

    Diese Quote (wie auch der SanDienst Bundeswehr) ist nicht als Studienplatzbeschaffungsmassnahme mit Rückzahlung gedacht sondern um reale und sehr dringende Bedarfe zu decken. Die ganzen Argumente weswegen vorgeplanter Betrug in Ordnung sein soll "weil ich zahl ja meine Strafe" - jo, kann man so sehen, ändert aber nichts daran dass es betrügerisch ist. Die Summe ist keine Gebühr sondern eine VertragsSTRAFE für einen GEBROCHENEN Vertrag. Ich kann Dir ja auch mal aus Spass den Arm auskugeln, und solange Du nur Dein Schmerzensgeld bekommst ist meine Absicht damit legitim gewesen?

    Die Leute denen diese ärztliche Versorgung fehlt zahlen das ganze mit und denen nützt die VertragsSTRAFE nichts, die brauchen einen Arzt. Das Betrugsopfer Gemeinwesen ist nicht so anonym wie Ihr Euch das zurecht legt. Was ist so schlimm daran wenn es eben eine Quote gibt für Leute die das Ding auch wirklich durchziehen wollen? Das ist dann eben nicht für entitled ******. Wenn man sich ne Viertel Million leisten kann, dann ab ins Ausland, da kann man sich die Ausbildung auch ohne Würdelosigkeit kaufen.



  3. #48
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Gesocks Beitrag anzeigen
    Konkret wird die Strafe gestundet, mit überschaubaren Zinsen, und ist absetzbar.
    Rechtsanspruch auf Stundung steht genau wo? Ich habe es beim Lesen dieses Machwerks nicht gefunden...Und wenn es dumm läuft (ich bin kein Jurist) werden die Forderungen dann nicht vor einem "normalen" Gericht verhandelt, sondern vor dem Sozialgericht, wo wesentliche Elemente des BGB nicht gelten und praktischerweise die Gegenseite (KV und Kassen) die Richter benennt. Ähnlich hohe Forderungen bei nicht "politikkonformen" Handeln werden da ohne weiteres durchgezogen, auch auf die Gefahr einer Privatinsolvenz hin. Stichwort Regress. Es geht ja um die Abschreckung.

    Zitat Zitat von Gesocks Beitrag anzeigen
    Nix Privatinsolvenz. Die Vertragsstrafe muss verhältnismäßig sein. .
    Die Vertragsstrafe steht doch jetzt schon fest und wird nicht später ad hoc entschieden... Und zum Thema verhältnismäßig: es handelt sich annähernd um das gesamte Arbeitnehmerbrutto der Weiterbildungszeit, also um alle Einkünfte seit dem Examen, setzt man das Netto an, dann noch viel mehr. Im Strafrecht kommt eine Geldstrafe von ca. 10-12 Nettojahreseinkommen wann genau vor?

    Die verschiedentlich kolportierten ca. 120.000 EUR Kosten für einen staatlichen Medizinstudienplatz werden auch mal locker um das Doppelte überschritten.
    Und einfach mal in der Schmerzensgeldtabelle nachschauen, wieviel körperliches Leid man jemandem zufügen darf für diese Summe.

    Für mich ist die Intention klar, daß hier im Sinne der Politik mißliebige Ärzte wirtschaftlich exekutiert werden sollen. Die Eröffnung einer reinen Privatpraxis oder ein Fachrichtungswechsel bewahrt meines Wissens nämlich auch nicht vor der Strafe, obwohl hier natürlich auch Patienten behandelt werden.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  4. #49
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Die Forderung wird fällig, sobald die Weiterbildung abgeschlossen ist und man sich keine Landarztpraxis zuweisen läßt. Es muß also zuerst von einem Bruttotarifgehalt von ca 60.000 - 80.000 EUR (Klinik), bei einer Praxisweiterbildung von 30-50.000 EUR Jahreseinkommen ausgegangen werden, bei Teilzeit noch viel weniger. Alles hier im Forum nachzulesen. Und selbstverständlich führt eine sofort fällige Forderung von 250.000 EUR dann zur Privatinsolvenz, wenn der entsprechende finanzielle Background vorhanden wäre, hätte man ja auch gleich ins Ausland gehen können. Wobei die Strafe ja aus dem Netto zu begleichen ist und man muss ja auch noch irgendwie leben. Wie gesagt, naiv...und wenn man im Rahmen einer Privatinsolvenz auf "HArzt IV" Niveau eh keine Steuern zahlt, hilft einem die Absetzbarkeit reichlich wenig.
    Nun gut, wenn du an die Privatinsolvenz glauben willst, dann tu das einfach weiterhin. De facto wäre die Finanzierung, wenn man die Strafe tatsächlich auf einmal zahlen müsste, definitiv ohne Privatinsolvenz möglich, wenn auch natürlich (wie oben in die Rechnung zur Genüge eingepreist) nicht zu Top-Konditionen.

    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Der immer wiederkehrende Denkfehler ist ja, Einkommenstabellen für jetzt und heute als hypothethisches Einkommen für in 12-15 Jahren gleichzusetzen. Ich habe aber nirgendwo den Passus gefunden, daß einem ein Einkommen garantiert wird, das ist eben der Unterschied zu einer vorfinanzierten Ausbildung wie Lufthansa oder meinetwegen auch BW. Die KV-Vergütung kennt aber nur eine Richtung, und zwar nach unten. Vor 30 Jahren wären hier u.U. siebenstellige DM-Beträge gestanden....
    Das ist kein Denkfehler, sondern eine andere Einschätzung von Risiken. In den letzten Jahren sind die Einkünfte der niedergelassenen Ärzte im Schnitt jeweils leicht über dem Inflationsniveau gestiegen. Mich wundert es nicht, dass du auch hier deine Untergangsszenarien spinnst, aber ich gehe nicht davon aus, dass die Ärzteeinkünfte in den nächsten Jahren massiv einbrechen werden. Wäre das so, dann müsste man generell von der Eröffnung einer Praxis dringend abraten, völlig unabhängig von der Art der Studienplatzvergabe. Garantiertes Einkommen? Was erwartest du sonst noch so?


    Die Vertragsstrafe steht doch jetzt schon fest und wird nicht später ad hoc entschieden... Und zum Thema verhältnismäßig: es handelt sich annähernd um das gesamte Arbeitnehmerbrutto der Weiterbildungszeit, also um alle Einkünfte seit dem Examen, setzt man das Netto an, dann noch viel mehr. Im Strafrecht kommt eine Geldstrafe von ca. 10-12 Nettojahreseinkommen wann genau vor?
    Achso, weil der durchschnittliche vollzeit arbeitende Hausarzt 10-12 Jahre Assistenzarzt bleibt? Hör doch mal auf, deine Argumente mit bewusst falschen Annahmen zu manipulieren. Du kannst ja deine Meinung vertreten, aber man sollte auch dabei bei den Tatsachen bleiben.
    Übrigens: Meine aktuelle monatliche Miete ist höher als meine durchschnittlichen monatlichen Einnahmen während der Studienzeit. Spielt das eine Rolle bei der Entscheidung, ob ich mir die Wohnung JETZT leisten kann? Verhält es sich vielleicht ähnlich mit der Vertragsstrafe im Verhältnis zu Gehältern aus der Vergangenheit?
    Im übrigen macht es immer noch keinen Sinn, die Strafe netto zu rechnen
    Geändert von GelbeKlamotten (24.07.2019 um 13:53 Uhr)



  5. #50
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Warum denn jetzt Strafrecht? Und wie denn sonst, außer per Stundung?

    Die Gutachten ziehen die Rechtsprechung für Soldaten heran. Dass abtrünnige Landarztquotenärzte zukünftig per 250.00 € SEPA-Lastschriftenmandat "wirtschaftlich exekutiert" werden sollen, ist sowas von abwegig.

    Selbstverständlich muss die Strafe empfindlich sein. Warum sollte man da ausgerechnet nur die Kosten für ein Medizinstudium heranziehen? Deine 120.000 € hat, Pfändungsfreigrenzen angelegt, der Assistenzarzt innerhalb einiger sehr weniger Jahre abbezahlt. Ohne Landarztquote hätte der Typ keinen Studienplatz erhalten, sondern sich womöglich genötigt gesehen sich als Krankenpfleger "wirtschaftlich zu suizidieren". Die Strafe hat Lenkungsfunktion und muss verhältnismäßig zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sein. Das schließt im übrigen selbstverständlich auch eine nachträgliche Korrektur oder Erlassen der Strafe ein.

    Zitat Zitat von Spark Beitrag anzeigen
    [...] Das Betrugsopfer Gemeinwesen ist nicht so anonym wie Ihr Euch das zurecht legt. [...]
    Da stimme ich grob zu (jedenfalls ausschließlich des Armauskugeln-Beispiels - kapier' ich nicht) und erweitere mein Fazit:
    "Trotzdem angesichts der genannten besseren Optionen unattraktiv" ... und hündisch

    Es lohnt sich aber trotzdem festzustellen, dass "die da oben" einem nicht außer Scheiße (verarmter Landarzt in der Lausitz) nur Ausweglosigkeit (Berufsstart in die Privatinsolvenz) servieren.



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