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  1. #51
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von GelbeKlamotten Beitrag anzeigen
    In den letzten Jahren sind die Einkünfte der niedergelassenen Ärzte im Schnitt jeweils leicht über dem Inflationsniveau gestiegen.
    Die anteilige Ausgaben der GKV pro ambulant tätigen Arzt (es geht hier um den Betrieb einer Kassenarztpraxis) sind seit den 80er Jahren von damals ca 30% auf 2011 18% und jetzt nur noch 15% gefallen, logischerweise sind die reinen GKV-Einnahmen im gleichen Zeitraum gesunken. Die üblichen Zahlenspielereien bezüglich der Arzteinkommen berücksichtigen weder die dafür geleistete Mehrabeit, zählen "geschätzte" Privateinnahmen (ok. hört nach der nächsten BT -Wahl auch auf) und Gutachten/Nebentätigkeiten dazu, und es werden aber auch die ambulanten Laborketten mit ihrer exorbitanten Rendite eingerechnet. Wenn Du eine um diese sämtlichen Faktoren bereinigte Statistik hast, her damit. ZI-Panel war übrigens auch nur Selbstauskunft. Und keine GKV kennt die Privateinnahmen, die kennt nur das FA und die ÄK, und von beiden kommt nix.
    Die ganzen Praxen, in die man verpflichtet werden soll, sind vermutlich alle verwaist, weil sich die Vorbesitzer mit ihren Wohlstandsmillionen vorzeitig in die Karibik abgesetzt haben.
    Zitat Zitat von GelbeKlamotten Beitrag anzeigen
    Achso, weil der durchschnittliche vollzeit arbeitende Hausarzt 10-12 Jahre Assistenzarzt bleibt
    Wenn er 10 Jahre als Landarzt arbeitet, entfällt die Forderung sowieso. Nein, eingetrieben wird nach Ende der WBZ, später vmtl. anteilig.
    Und für eine Quelle, die sicherheitenlos einen 250.000 EUR Kredit gewährt, wäre ich dankbar. Die meisten (alle?) deutschen Banken haben im übrigen die Finanzierung einer noch nicht mal halb so teuren Pilotenausbildung eingestellt- eben, weil es bei Berufseinsteigern nichts zu holen gibt und ein Abschluss sich nicht pfänden läßt. Keine Bank der Welt vergibt einen Kredit auf ein zukünftiges Einkommen. Aber träum ruhig weiter...

    Zitat Zitat von GelbeKlamotten Beitrag anzeigen
    Wäre das so, dann müsste man generell von der Eröffnung einer Praxis dringend abraten, völlig unabhängig von der Art der Studienplatzvergabe
    Wenn es um eine Kassenarztpraxis geht, gibt es in der Tat ernstzunehmende Stimmen, die das tun. Und noch viel mehr sind, ganz für sich, zu dem Enschluss gelangt (Schwarmintelligenz), das nicht zu machen. Sonst bestünde das Problem ja nicht...Aber die sind vermutlich alle nur falsch informiert. Es handelt sich im übrigen auch nicht um ein "Land"arztproblem, in Metropolen wie Berlin und Hamburg ist der Mangel genauso existent (google hilft) wohingegen ich von einem Ärztemangel am ausgesprochen ländlichen Starnberger See noch nie gehört habe.

    Zitat Zitat von GelbeKlamotten Beitrag anzeigen
    Im übrigen macht es immer noch keinen Sinn, die Strafe netto zu rechnen
    Die Strafe ist nicht netto zu rechnen, sondern aus dem Nettoeinkommen zu begleichen. Daher -> Milchmädchenrechnung

    Übrigens ist die Idee "Landarztpraxis" jetzt nicht neu, sondern alleine in NRW stünden > 1000 Fachärzte einschlägiger Richtungen bereit, die von ihrem Klinikjob gefrustet sind und sicher gerne das Angebot, 150.000 EUR Arzteinkommen bei 40h-Woche bei freier Zeiteinteilung und ohne Chef annehmen würden. Und auch ganz ohne Strafzahlungen.

    Das blöde ist nur, hier hat Herr L. mit seinem "Locken" schon mal auf Granit gebissen und deswegen versucht man es halt mal mit ahnungslosen Abiturienten. Finde ich persönlich, vorsichtig formuliert, verwerflich.
    Geändert von tarumo (24.07.2019 um 15:44 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #52
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Bei Soldaten ist es noch etwas anders- da gibt es keine Möglichkeit, gegen eine Strafzahlung einfach so zu gehen. Es gibt Möglichkeiten raus zu kommen. Manche sind mit einer Rückzahlung der Ausbildungskosten verbunden. Ja, da wird versucht finanzielle Härten zu verhindern (es ist eben aber auch keine Strafe, sondern Rückzahlung der Ausbildungskosten- komplett anderer Tenor), die zurückzuzahlenden Kosten werden individuell berechnet und ja, Ratenzahlung ist üblcih.
    Und ich würde mir die Landarztverträge GENAU anschauen, welche Sanktionen da noch möglich sind. Ich bezweifel, dass das so einfach mit "Strafe zahlen und woanders niederlassen" getan ist.
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  3. #53
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    [...] es ist eben aber auch keine Strafe, sondern Rückzahlung der Ausbildungskosten- komplett anderer Tenor [...]
    Nein, denn die verhaltenslenkende Funktion, Rückzahlungspflicht im Sinne der Landesverteidigung, wird, zum Beispiel vom Bundesverwaltungsgericht, regelmäßig hervorgehoben. Der Vergleich passt schon.



  4. #54
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Leider verzetteln sich manche Schreiber hier in Nebensächlichkeiten.
    Es geht doch nicht drum, gegen einen Studienplatz oder Stipendium in die Patienten- oder Soldatenversorgung zu wechseln oder "eine" Praxis zu übernehmen, oder irgendwas "abzusetzen".

    Sondern der Deal ist, sich zu verpflichten, als Abiturient (!) ein höchstwahrscheinlich defizitäres Kleinunternehmen in schwierigem Umfeld 12-15 Jahre später für die Dauer von 10 Jahren führen und davon leben zu müssen.

    Ich formuliere bewußt so, weil die Auswahl der Praxen via Sozialministerium / KV erfolgt und da liegt es auf der Hand, daß genau die Praxen zwangsbesetzt werden, die 1) - schon besonders lange vakant sind und 2) schon das Umfeld des abgebenden Arztes, etwaige MVZ-Sitzaufkäufer und andere Interessenten abgewunken haben und auch die öffentliche Ausschreibung durch die KV und vielleicht auch noch den Bürgermeister erfolglos blieb.

    Sorry, aber wer unter solchen Voraussetzungen wirtschaftlichen Erfolg wähnt, dem ist nicht mehr zu helfen.
    Damit geraten gleich die ganzen Kartenhäuser hier ins Wanken. Eine Bank wird unter derartigen Rahmenbedingungen keinen Kredit geben, damit man die Praxis mal auf links drehen könnte, und erst recht keinen sicherungslosen Kredit über 250.000 EUR Ablöse. Alleine die Idee würde in jedem Finanzforum große Heiterkeit hervorrufen. Erst recht, wenn man mit irgendwelchen Internettabellen fiktiver Durchschnittseinkommen um die Ecke kommt.

    Neben der Privatpatientenakquise dürfte sich auch die Personalgewinnung sehr schwer gestalten, Stellen gibt es wie Sand am Meer und warum sollte man als MFA ausgerechnet bei einem zwangsverpflichteten Neueinsteiger in einer anderweitig nicht mehr zu vermittelnden Praxis anheuern?

    Und es wird sich rumsprechen, der/die dann zuständige MinisterIn oder BürgermeisterIn wird jeden Verpflichteten mit Blumenstrauß, Pressefoto und Krokodilsgrinsen begrüßen.

    Denjenigen, die diesen Vertrag unterschrieben haben, bleibt also genau die Wahl zwischen 250.000 EUR Verbindlichkeiten gegenüber dem Land NRW zum Berufsstart (geradezu niedlich finde ich die vorgebrachte Idee, die eintreibenden Finanzbehörden würden sich auf Stundungen in Kleinbeträge einlassen, um bloß niemand wehzutun, vielmehr werden sie einem den A**** unter dem Hintern wegpfänden) und auf der anderen Seite die mind. 10jährige Existenz in einer Praxis, die sehr wahrscheinlich Verluste verursacht.

    Auswandern geht auch nicht mehr und ob man durch eine Privatinsolvenz diese Strafzahlung abschütteln kann, ist auch keineswegs sicher. Aber am besten gleich noch wie vorgeschlagen den/die PartnerIn mit reinziehen, oder sein Erbe verprassen, damit die Patienten auch ja "gut versorgt" sind...

    Es gibt genug Juristen, die die ganze Sache als schlicht und einfach "sittenwidrig" betrachten. Und das wird auch genau die Schiene sein, auf die die unausweichlichen Prozesse geführt werden.

    Es ist also schlicht eine Wette. Erkennen die Gerichte auf sittenwidrig: Herzlichen Glückwunsch, Sie haben einen Studienplatz gewonnen. Befinden die Gerichte das für in Ordnung, haben die Unterzeichner also die genau die Wahl zwischen einer ruinierten Existenz durch 250.000 EUR Verbindlichkeiten gegenüber dem Land NRW oder einer ruinierten Existenz durch zehnjähriges Zwangsbetreiben eines defizitären Kleinunternehmens.

    Als Rechtsschutzversicherung würde ich mich auch weigern, Verträge mit einem "Landarztquotler" abzuschließen, liegt das Risiko für einen langen und teuren Prozess doch bei fast 100%...
    Geändert von tarumo (24.07.2019 um 23:01 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
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  5. #55
    Banned
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Leider verzetteln sich manche Schreiber hier in Nebensächlichkeiten.
    Es geht doch nicht drum, gegen einen Studienplatz oder Stipendium in die Patienten- oder Soldatenversorgung zu wechseln oder "eine" Praxis zu übernehmen, oder irgendwas "abzusetzen".

    Sondern der Deal ist, sich zu verpflichten, als Abiturient (!) ein höchstwahrscheinlich defizitäres Kleinunternehmen in schwierigem Umfeld 12-15 Jahre später für die Dauer von 10 Jahren führen und davon leben zu müssen.

    Ich formuliere bewußt so, weil die Auswahl der Praxen via Sozialministerium / KV erfolgt und da liegt es auf der Hand, daß genau die Praxen zwangsbesetzt werden, die 1) - schon besonders lange vakant sind und 2) schon das Umfeld des abgebenden Arztes, etwaige MVZ-Sitzaufkäufer und andere Interessenten abgewunken haben und auch die öffentliche Ausschreibung durch die KV und vielleicht auch noch den Bürgermeister erfolglos blieb.

    Sorry, aber wer unter solchen Voraussetzungen wirtschaftlichen Erfolg wähnt, dem ist nicht mehr zu helfen.
    Damit geraten gleich die ganzen Kartenhäuser hier ins Wanken. Eine Bank wird unter derartigen Rahmenbedingungen keinen Kredit geben, damit man die Praxis mal auf links drehen könnte, und erst recht keinen sicherungslosen Kredit über 250.000 EUR Ablöse. Alleine die Idee würde in jedem Finanzforum große Heiterkeit hervorrufen. Erst recht, wenn man mit irgendwelchen Internettabellen fiktiver Durchschnittseinkommen um die Ecke kommt.

    Neben der Privatpatientenakquise dürfte sich auch die Personalgewinnung sehr schwer gestalten, Stellen gibt es wie Sand am Meer und warum sollte man als MFA ausgerechnet bei einem zwangsverpflichteten Neueinsteiger in einer anderweitig nicht mehr zu vermittelnden Praxis anheuern?

    Und es wird sich rumsprechen, der/die dann zuständige MinisterIn oder BürgermeisterIn wird jeden Verpflichteten mit Blumenstrauß, Pressefoto und Krokodilsgrinsen begrüßen.

    Denjenigen, die diesen Vertrag unterschrieben haben, bleibt also genau die Wahl zwischen 250.000 EUR Verbindlichkeiten gegenüber dem Land NRW zum Berufsstart (geradezu niedlich finde ich die vorgebrachte Idee, die eintreibenden Finanzbehörden würden sich auf Stundungen in Kleinbeträge einlassen, um bloß niemand wehzutun, vielmehr werden sie einem den A**** unter dem Hintern wegpfänden) und auf der anderen Seite die mind. 10jährige Existenz in einer Praxis, die sehr wahrscheinlich Verluste verursacht.

    Auswandern geht auch nicht mehr und ob man durch eine Privatinsolvenz diese Strafzahlung abschütteln kann, ist auch keineswegs sicher. Aber am besten gleich noch wie vorgeschlagen den/die PartnerIn mit reinziehen, oder sein Erbe verprassen, damit die Patienten auch ja "gut versorgt" sind...

    Es gibt genug Juristen, die die ganze Sache als schlicht und einfach "sittenwidrig" betrachten. Und das wird auch genau die Schiene sein, auf die die unausweichlichen Prozesse geführt werden.

    Es ist also schlicht eine Wette. Erkennen die Gerichte auf sittenwidrig: Herzlichen Glückwunsch, Sie haben einen Studienplatz gewonnen. Befinden die Gerichte das für in Ordnung, haben die Unterzeichner also die genau die Wahl zwischen einer ruinierten Existenz durch 250.000 EUR Verbindlichkeiten gegenüber dem Land NRW oder einer ruinierten Existenz durch zehnjähriges Zwangsbetreiben eines defizitären Kleinunternehmens.

    Als Rechtsschutzversicherung würde ich mich auch weigern, Verträge mit einem "Landarztquotler" abzuschließen, liegt das Risiko für einen langen und teuren Prozess doch bei fast 100%...

    Der einzige, der sich hier am laufenden Band verzettelt, bist du.
    Es steht außer Frage, dass es nicht sinnvoll ist, so einen Landarztvertrag einzugehen und ihn dann auch einzuhalten. Kein einziger Post in diesem Thread befürwortet das. Du brauchst also gar nicht immer und immer wieder zu argumentieren, wie desaströs es wäre, so eine marode Praxis in der Pampa zu übernehmen. Da sind wir uns alle einig. Und der von dir vorgeschlagene Plan, 250.000 Euro per Kredit in so eine marode Praxis zu investieren, um die "auf links zu drehen", ist aberwitzig. Was soll das denn bringen? Wo sollen durch die Investition die großen Mehreinnahmen herkommen?

    Die Diskussion hier ging im Wesentlichen darum, ob man dieses höchst unattraktive und nicht unterstützenswerte System doch noch zu seinen Gunsten nutzen kann, indem man gezielt den Vertrag bricht und die vereinbarte Vertragsstrafe zahlt.

    Deine ganzen Untergangsfantasien hierüber (Ärztevergütungen brechen massiv ein, Bank finanziert nicht, sofortige Pfändungen, die ganze Familie wird in den Ruin gerissen, Rechtsschutzversicherung lehnt ab, PKV wird in der nächsten Legislaturperiode abgeschafft, alle potentiellen Partner laufen weg) sind weiterhin größtenteils völlig realitätsfremd. Einen attraktiven Hausarztsitz bekommt man in der Regel auch nicht umsonst und es fallen zusätzliche weitere Kosten bei der Übernahme einer Praxis an. Die Kreditfinanzierung ist hier bei jemandem, der sich bisher nicht sein Schufa-Ranking extrem versaut hat und der eine nachweislich sehr profitable Praxis übernimmt, in 99% der Fälle kein Problem. Genauso wenig wird es ein unüberwindbares Problem sein, den Praxisstart mit gut 100.000 Euro überzufinanzieren, wenn auch die Konditionen dadurch natürlich etwas schlechter werden. Du tust ja grade so, als würden die Banken bei Krediten um jeden Euro geizen. Das Gegenteil ist der Fall, das Kreditgeschäft ist für Banken nach wie vor sehr lukrativ und ein junger aufstrebender Facharzt ist ein sehr gern gesehener Kunde. Im Gegenteil wird man aufpassen müssen, sich nicht in viel zu lange Kreditlaufzeiten reinziehen zu lassen und ein ausreichendes Sondertilgungsrecht zu vereinbaren, denn für die Rückzahlung werden meist wenige Jahre ausreichen.
    Geändert von GelbeKlamotten (30.07.2019 um 13:38 Uhr)



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