Meine Begründung bei den Älteren wäre eher gewesen, dass die Jüngeren noch Hoffnung haben, anders einen Platz zu bekommen und nicht wie manche Mittzwanziger frustriert ihre aufs "sichere" Pferd Wartezeit gesetzte Felle davon schwimmen sehen.
Meine Begründung bei den Älteren wäre eher gewesen, dass die Jüngeren noch Hoffnung haben, anders einen Platz zu bekommen und nicht wie manche Mittzwanziger frustriert ihre aufs "sichere" Pferd Wartezeit gesetzte Felle davon schwimmen sehen.
Ich denk mir auch, dass viele ältere sich eher mit dem "gemütlichen" Job als Hausarzt/Landarzt "zufrieden geben". Das klingt jetzt sehr negativ, so meine ich das eigentlich gar nicht. Ganz im Gegenteil. Aber ich fand es schon recht auffällig, dass viele der jungen Studenten beim Studienanfang unbedingt viel Action wollten, Chirurgie, Kardiologie, usw. - das lässt dann im PJ schon oft stark nach, und unter den Innere-Assistenzärzten, die von ein paar Jahren in der Klinik zermürbt sind, gibts dann schon recht viele die die Niederlassung als hausärztlicher Internist zumindest als mögliche Option in Erwägung ziehen.
Ich wär mir also gar nicht sicher, ob der Alterseffekt durch die Auswahl zustandekam. Kann durchaus auch einfach ein Bewerbungseffekt gewesen sein.
Das mit der Zwangszuweisung an finanziell unattraktive Orte sehe ich auch nicht so schlimm. Die KV ist eben NICHT ein Gebrauchtwagenhändler. Für die KV ist nicht ein Hausarzt gut, der wenig Geld macht, sondern ein Hausarzt, der großen Bedarf deckt.
Nach dem Vertrag dürfte man natürlich auch sofort nach Abschluss der WB ein hausärztliches MVZ mit sich als Geschäftsführer gründen, sofern man persönlich der vollen Verpflichtung in der Versorgung nachkommt. Nur sich anstellen lassen ist nicht erlaubt.
Ich muß das nochmal herausarbeiten: Das perfide ist doch, daß es eben NICHT darum geht, eine Art Stipendium wie bei der Bundeswehr oder in den totalitären Ländern, die auch Ärzte zwangsverteilt haben "abzuarbeiten". Nein, man verpflichtet sich, nach der WB als SELBSTSTÄNDIGE aufzutreten und da ist kein BV, kein Erziehungsurlaub, Elternzeit oder sonstwas vorgesehen. Schwangere Selbstständige müssen sich da ja auch selbst drum kümmern und Vorsorge treffen. Die Möglichkeit, nicht zu arbeiten oder zu reduziertem Pensum schließt der Vertrag ausdrücklich aus. Wenn überhaupt, geht das nur während des Studiums oder der Klinikzeit. Die Frage, ob EZ während der WBZ eine "schuldhafte Verlängerung" ist, werden die Gerichte klären müssen.
Die Linie der KV, wenn es um die Zuweisung für die Zwangsbereitschaftsdienste und die zunehmende Rücknahme von Befreiungen davon geht, ist jetzt schon folgende: solange man überhaupt als Arzt arbeiten kann, ist alles zumutbar. Und man hat die Möglichkeit, jederzeit (auf eigene Kosten) einen Vertreter zu beauftragen. So wird man dann auch bei Erkrankungen und Schwangerschaften argumentieren. Eine psychische Erkrankung, die einen quasi ans Krankenhaus "fesselt" ist mir jetzt nicht bekannt. Und die Schiene, daß man aufgrund einer psychischen Erkrankung gar nicht mehr als Arzt arbeiten könne, gegenüber dem Land NRW zu vertreten, was ja immerhin die Approbation ausstellen wird oder schon hat, halte ich für sehr riskant. Von Nebenwirkungen (BUV) ganz zu schweigen.
Und: es gilt ja noch eine gewisse Residenzpflicht. Das Kassenarztrecht kennt aber keine Ortspräferenz oder soziale Härtefälle. Wenn der Göttergatte nicht zufällig Forstwirt, Holzbauingenieur ist oder einen anderen "ländlichen" Beruf hat, werden hier Beziehungen zerrissen. Im Extremfall wird der Partner, den man an der Uni kennengelernt hat, ans entgegensetzte Ende von NRW "verteilt". Macht, wie schon gesagt, die betreffenden Damen für eine Heirat ziemlich unattraktiv (muß man so deutlich sagen). Berufssoldaten wissen, wovon ich schreibe...
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
Grundsätzlich ist es allen öffentlich-rechtlichen Stellen, die Geld verwalten und auszahlen müssen, lieber, wenig auszahlen zu müssen zu als viel...
Der Bedarf ist ja geplant (was per se ja schon ein Widerpruch ist). Die KV untersteht dem Sozialministerium und das wird von Politikern geleitet, die gerne wiedergewählt werden wollen. Von einem transparenten Auswahlverfahren lese ich auch nichts- die zugewiesene Praxis wird vmtl. im versiegelten Umschlag per Einschreiben bekanntgegeben. Und ohne 14tägiges Rückgaberecht, wie es sonst üblich ist.
Als KV würde ich genau die Praxen auswählen, die 1) relativ wenig Auszahlung erwirtschaften 2) aber dafür besonders viele Patienten behandeln und 3) an Orten liegen, wo der Bürgermeister besonders laut "hier" schreit oder man anderweitig "vergschaftlhubert" ist.
Insgesamt also ein tragfähiges Geschäftskonzept, was die Bank ganz genauso sehen wird
Vielleicht landet die erste schnuckelige Quotenlandärztin "zufällig" im Wahlkreis von Laumann , Emsdetten-Saerbeck-Ladbergen, wo aktuell gleich mehrere Sitze offen sind
Geändert von tarumo (20.11.2019 um 16:11 Uhr)
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"
Stimmt, bezüglich Elternzeit hatte ich da einen Knoten im Hirn. Das schützt einen ja kein Stück, wenn man selbständig ist.