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  1. #101
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Seir mir bitte nicht böse, aber Du erfüllst genau die Kriterien, nach denen man hier gescreent hat und versucht, Dich reinzureißen. Genauso habe ich es mir vorgestellt.

    Du unterschreibst was, was erkanntermaßen nicht das Problem löst, weswegen es geschaffen wurde und nimmst dafür massivste Repressalien in Kauf?

    Ja wahrscheinlich bin ich darauf „reingefallen“. Für mich gab es wie bereits erwähnt keine andere Möglichkeit einen Studienplatz zu bekommen. Deswegen habe ich mich auf diesen Deal eingelassen.

    Ist es so, dass man Menschen verpflichten kann, sich selbstständig zu machen? Ich kann mir das nicht vorstellen. Zumal das direkt nach der WB doch einfach keinen Sinn hat.
    Eine Anstellung müsste doch auch möglich sein.

    Die Liste der unterversorgten Regionen in 10 Jahren ist lang. Mündlich zumindest hieß es, dass niemand irgendwo hinkommt, wo er nicht hin will. - wieso sich also jetzt verrückt machen deswegen, die Unterversorgung spitzt sich sowieso weiter zu.

    Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich den Berg des Studiums. Der hilft ganz gut beim Verdrängen der anderen potentiellen „Probleme“



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  2. #102
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von GelbeKlamotten Beitrag anzeigen
    Vertragsstrafen sind auch in anderen Bereichen üblich und führen regelmäßig nicht zu einem Schufaeintrag, solange sie nicht wirksam werden. Wäre ja auch absoluter Unfug.
    Im Privatleben sind vorab vereinbarte Konventionalsstrafen, erst recht gegenüber einer Landesregierung, in sechsstelliger Höhe jetzt mal absolut unüblich, möchte ich behaupten.
    Und im Geschäftsleben werden vereinbarte Konventionalstrafen selbstverständlich abgesichert (und dann natürlich entsprechend bei der Schufa eingetragen).
    Der Aspekt stammt im übrigen nicht von mir, sondern von jemandem, der sich mit sowas besser auskennt als ich. Juristisch ist das sowieso Neuland für alle Beteiligten, daher schließe ich auch keine Wetten ab. Einfach mal relaxen und in 2,3 Jahren nachfragen. Bei der Schufa oder dem Finanzamt in NRW, was diese Abwicklung wohl übernehmen wird.
    Die Schufa hat auch Kenntnis von einem simplen Handyvertrag, selbst, wenn er korrekt bezahlt wird.
    Geändert von tarumo (28.11.2019 um 11:23 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  3. #103
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Bambule23 Beitrag anzeigen
    Ist es so, dass man Menschen verpflichten kann, sich selbstständig zu machen? Ich kann mir das nicht vorstellen. Zumal das direkt nach der WB doch einfach keinen Sinn hat.
    Eine Anstellung müsste doch auch möglich sein.
    Genau das hast Du doch unterschrieben.
    Sinn macht es nicht wirklich, Du wirst auch nach der WBZ keine Mittel für die Ausstattung von im besten Fall leeren Räumen (nichts anderes ist ein lange vakanter Kassenarztsitz) haben und eine Anstellung über ein MVZ läuft dem Vertragstext in meiner Einschätzung zuwider. Zumal man eine Anstellung bei XY auch schlecht erzwingen kann. Insbesondere sollst Du ja auch das wirtschaftliche Risiko tragen, Laumann, die Kassen und die KV wollen das nämlich nicht.

    Die Patienten werden auch relativ schnell merken, wenn jemand noch nicht so viel spezifische Erfahrung hat, z.B. weil er unmittelbar aus der Klinik kommt und nicht schon ein paar Jahre unter Aufsicht ambulant gearbeitet hat. Außerdem wird sich das mit dem "Zwang" herumsprechen. Heißt, Du bekommst im ungünstigsten Fall nur noch die immobilen Patienten und solche, die anderswo abgelehnt wurden. Und wenn dann noch eine Privatpraxis in der Nähe ist, vmtl. auch keine Selbstzahler mehr.
    Und eine gescheite Kassenabrechung sollte man schon vom Tag 1 an erstellen können, sonst verliert man noch mehr Geld als eh schon.

    Nochmal:
    Es geht in dem ganzen Strang genau NICHT um einen Studienplatz/Ausbildung gegen spätere Anstellung, wie das z.B. bei der Bundeswehr, Lufthansa oder div. Stipendien gehandhabt wird (und wogegen erst mal nichts spricht), sondern um Studienplatz gegen erzwungene Selbstständigkeit in einem jetzt schon schwierigen Umfeld, bloß erst in 15 Jahren.

    Was mich noch interessieren würde:

    Hast Du diesen lebensentscheidenden Vertragstext überhaupt vor Unterschrift mal von einem Juristen prüfen und Dich entsprechend beraten lassen?
    Geändert von tarumo (28.11.2019 um 11:37 Uhr)
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  4. #104
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Die Frage ist aber, ob diese Verträge nicht gerichtlich einkassiert werden, wenn jemand dagegen klagt. Meiner Ansicht nach erfüllen die nämlich den Bestand der Sittenwidrigkeit, aber vielleicht kann Autolyse was dazu sagen.

    Und daß Politiker vor Vertragsabschluß diese juristisch prüfen lassen, kommt auch nicht so oft vor. Frag mal Herrn Scheuer
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  5. #105
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    Steht ja im Vertrag, dass man nach Abschluss der WB vertragsärztlich, also selbständig, tätig werden muss. Was ich jetzt im Fall der Allgemeinmedizin nicht weiter schlimm finde - da hat man sowieso schon im Rahmen der Weiterbildung automatisch 18 Monate ambulante Erfahrung gesammelt. Auch die finanzielle Seite ist meines Erachtens nicht das Problem. Und den Patienten wird das sowieso maximal egal sein. Ich sehe ehrlich gesagt nicht einmal die Zuteilung in eine bestimmte Region als größtes Problem an.

    Das echtes Problem ist IMHO vielmehr, dass man sich im Jahr x festlegt, was man vom Jahr x+12 bis zum Jahr x+21 machen wird, und auch in welchem Bundesland. Das ist halt schon ein hoher Grad der Gebundenheit.



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