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  1. #106
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    edit wg doppelpost
    Geändert von tarumo (28.11.2019 um 16:13 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  2. #107
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Die Frage ist aber, ob diese Verträge nicht gerichtlich einkassiert werden, wenn jemand dagegen klagt. Meiner Ansicht nach erfüllen die nämlich den Bestand der Sittenwidrigkeit, aber vielleicht kann Autolyse was dazu sagen.
    Na ja, ich glaube jetzt nicht, daß seitens des Ministeriums keine Juristen an der Vertragsgestaltung beteiligt waren. Es wird aber davon einige geben, die Karriere machen wollen und vielleicht noch (gesundheitspolitisch) politisch ambitioniert sind.

    Ich denke auch, daß der Vertrag womöglich wg. Sittenwidrigkeit kassiert wird. Aber wann? in 15 Jahren? Garantiert ist das aber nicht- falls das ganze vor einem Sozialgericht verhandelt wird, könnte es auch anders ausgehen.
    Wie ich vor 10 Seiten schrieb- eine hohe Wette. Unter Einsatz der gesamten materiellen Existenz (im Falle einer ausweglosen Situation nach der Weiterbildung vielleicht auch der eigenen physischen Existenz).

    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Steht ja im Vertrag, dass man nach Abschluss der WB vertragsärztlich, also selbständig, tätig werden muss. .
    Grundsätzlich kann man ja auch vertragsärztlich als Angestellter tätig sein, z.B. in einem MVZ. Allerdings ist eben nicht die Rede davon, daß man auch einen Arbeitsplatz als Angestellter antreten kann (Studienplatz gegen 10jährige Anstellung mit üblichem Gehalt wäre ja auch ok ) , sondern es wird explizit ein Platz zur Gründung eines Kleinbetriebs angewiesen.

    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Was ich jetzt im Fall der Allgemeinmedizin nicht weiter schlimm finde - da hat man sowieso schon im Rahmen der Weiterbildung automatisch 18 Monate ambulante Erfahrung gesammelt.
    Ich habe bewußt so einschränkend formuliert, weil es ja auch um Pädiater und Internisten geht. Die müssen u.U. direkt aus dem KH in die Niederlassung. Und natürlich befähigt einen eine Praxisweiterbildung jetzt nicht unbedingt für verwaltungs/abrechnungstechnische Dinge, wenn man sich nicht gezielt damit beschäftigt.
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  3. #108
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Na ja, ich glaube jetzt nicht, daß seitens des Ministeriums keine Juristen an der Vertragsgestaltung beteiligt waren.
    Vielleicht waren es ja die von Herrn Scheuer
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  4. #109
    ehem-user-31-01-2020-1555
    Guest
    Wenn es möglich wäre zu den heutigen Bedingungen eine Landarztpraxis der eigenen Wahl zu besetzen wäre gegen den Vertrag nicht so viel zu sagen. Ob eine Verzragsstrafe von 250000 Euro für einen frischen Uniabsolventen moralisch gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen Blatt Papier. Wenn man z.B. örtlich gebunden ist, weil Eltern/Angehörige pflegebedürftig werden, Partner/in vor Ort einen guten Job hat oder selbstständig ist, kann das zum Problem werden



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  5. #110
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Vielleicht waren es ja die von Herrn Scheuer
    So in der Art, daß man nur den Führerschein machen darf, wenn man sich verpflichtet, zugeteilte 15km marode Autobahn in NRW (womöglich noch mit sanierungsbedürftigen Brücken) zu kaufen und 10 Jahre Tag und Nacht betriebsbereit zu halten, dafür aber eine vage Zusage über einen nicht näher definierten Anteil an einer angedachten Maut bekommt?
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