Es geht eben nicht um die heutigen Bedingungen, sondern um die in 15 Jahren, und eine eigene Wahl ist explizit ausgeschlossen. Insofern erübrigt sich die Diskussion.
Was alles andere angeht, wird (und das tut die KV heute schon, z.B. wenn es um die Diensteinteilung von Schwerbehinderten geht) man anführen, daß Du jederzeit einen Vertreter beauftragen (und bezahlen) kannst, wenn Du aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen Deinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kannst.