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  1. #121
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von tup74 Beitrag anzeigen
    Ich frage mich, was passiert, wenn man nach dem Studium/WB einfach ins Ausland zieht und ordentlich Geld verdient.
    Du hast den thread nicht gelesen, oder? Viele "gängige" Länder verlangen zur Übersiedlung ein "certificate of good standing" aus Deutschland, d.h. Du mußt Dich hier regelkonform verhalten haben. Ich gehe stark davon aus, daß man Dir dieses verweigern wird, wenn Du hier vertragsbrüchig wirst. Und natürlich kann die Ärztekammer (die dem Sozialministerium unterstellt ist) auch bestimmte andere Papiere etc. verweigern. Soooo dumm sind die nicht im Sozialministerium. Zur Not schränkt man halt per Gesetzesänderung "aus übergeordnetem Interesse " die Approbation auf NRW ein (im Falle des AiP hat das auch funktioniert) .

    Zitat Zitat von tup74 Beitrag anzeigen
    Oder wenn man mit der zugewiesenen Praxis insolvent geht. Was passiert dann? Bekommt man eine neue Praxis und die geht dann wieder insolvent!? (vorausgesetzt "insolvent" ist der richtige Begriff im Zusammenhang mit Praxen) Woher bekommt man das Geld für eine neue Praxis? Wenn die Bank einem kein Kredit mehr gibt, dann ist das doch quasi höhere Gewalt und man kann nichts dafür.
    Wenn Du mit Deiner Praxis pleite gehst- Dein Problem laut Vertragstext. Die Wahrscheinlichkeit ist jetzt nicht so ganz gering, denn wenn die betreffende Praxis gut gelaufen wäre, dann wäre sie nicht vakant oder schon anderweitig aufgekauft worden.

    Zitat Zitat von tup74 Beitrag anzeigen
    Woher bekommt man das Geld für eine neue Praxis? Wenn die Bank einem kein Kredit mehr gibt, dann ist das doch quasi höhere Gewalt und man kann nichts dafür.
    Das ist egal. pacta sunt servanda. Es steht auch nicht davon, daß Du Anspruch auf einen Kredit hast. Eine Verweigerung eines Kredits ist auch keine höhere Gewalt.
    Der freundliche Ka(a) V-Berater wird Dir sicherlich erläutern, daß Du 1) im Laufe Deines bisherigen Lebens ja schon mal was hättest ansparen können, also schuldhaft gehandelt hast 2) schließlich auch Deine Wochenenden mit Honorararzttätigkeiten verbingen kannst, um Geld zu beschaffen und 3) sicherlich auch Eltern/Großeltern/Ehepartner oder was auch immer hast, von denen sicherlich jemand bürgen kann oder eine Hypothek eingetragen bekommt. Ich habe gleich am Threadanfang geschrieben, daß die Verwandtschaft fast unweigerlich hineingezogen wird...Verpflichtung zur Unternehmensgründung in der Zukunft, ohne Startkapital und Businessplan? LOL

    Was die Schufa angeht:
    Dort werden ja alle Geschäftsbeziehungen eingetragen, Girokonto, Handyvertrag, Kredikarte etc... nicht erst, wenn man auffällig wird. und daraus ein Score gebildet. Insfoern würde GelbeKlamotten die Wette wahrscheinlich verlieren. Ich könnte mir vorstellen, daß hier das Land NRW die 250.000 EUR quasi als eine Art Kredit eintragen läßt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß eine Bank dann nochmal, sagen wir mal, 200.000 EUR Kreditlinie zusätzlich für eine Praxisausstattung einräumt? Zumal bei einem Neueinsteiger ohne Konzept?

    DAS ist übrigens mal eine Frage, die ich bei so einem Auswahlgespräch stellen würde.

    Übrigens wird die APO-Bank hier nicht weiterhelfen, da diese mit der KV aufs engste verbandelt ist.
    Und warum soll die rechte Hand Kredit geben, wenn die linke Hand Forderungen stellt und sanktioniert?


    Laut dem Vertragstext hast Du halt die Insolvenz der Praxis (da diese nicht als juristische Person geführt wird, kommt das praktisch einer Privatinsolvenz gleich) an der Backe UND die Vertragsstrafe (die mglw. nicht einmal durch Privatinsolvenz entfällt). Es sei denn, Du erbst zwischendurch einen größeren Betrag und läßt Dir nochmal eine Kassenpraxis zuweisen, bis die 10 Jahre "voll" sind. In diesem Fall sollte man aber, vorsichtig formuliert, an der Geschäftsfähigkeit zweifeln. Obwohl attestierte nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit vielleicht ein Ausweg aus dieser Situation wäre
    Im Pleitefall wird man möglichweise auch kein certificate of good standing zwecks Auswanderung ausstellen...

    Die Hoffung der Laumänner ist doch, daß, solange möglich, eben noch das Privatvermögen in den Praxisbetrieb investiert wird, um eine Vertragsstrafe zu vermeiden und die 10 Jahre zu erfüllen. Dafür, daß das ganze das Land NRW fast nichts kostet (weil die Studienplätze eben schon "da "sind), ganz schön clever, oder?
    Geändert von tarumo (29.11.2019 um 10:24 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



  2. #122
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Was die Schufa angeht:
    Dort werden ja alle Geschäftsbeziehungen eingetragen, Girokonto, Handyvertrag, Kredikarte etc... nicht erst, wenn man auffällig wird. und daraus ein Score gebildet. Insfoern würde GelbeKlamotten die Wette wahrscheinlich verlieren. Ich könnte mir vorstellen, daß hier das Land NRW die 250.000 EUR quasi als eine Art Kredit eintragen läßt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß eine Bank dann nochmal, sagen wir mal, 200.000 EUR Kreditlinie zusätzlich für eine Praxisausstattung einräumt? Zumal bei einem Neueinsteiger ohne Konzept?
    Bist du eigentlich in allen Lebensbereichen so ein extremer pessimist?^^
    Falls du doch noch wetten willst, das Angebot steht ;)



  3. #123
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von Bambule23 Beitrag anzeigen
    Ist es so, dass man Menschen verpflichten kann, sich selbstständig zu machen? Ich kann mir das nicht vorstellen. Zumal das direkt nach der WB doch einfach keinen Sinn hat.
    Das sind die Fragen, die vor der Vertragsunterzeichnung hätten gestellt werden müssen.

    Langer Rede kurzer Sinn:
    Das Land hat genau das getan. Und dann auch direkt nach der Weiterbildung.
    Ob dieser Vertrag auch tatsächlich die gerichtliche Überprüfung übersteht, wird man sehen, ich halte es aktuell jedoch für ausgesprochen wagemutig, damit zu planen, dass der Vertrag gerichtlich gekippt wird.

    Das heißt, fertig studieren (und bitte ohne etwas, das das Land als Verzögerung auslegen kann, denn ansonsten hat man erst mal den Ärger), Weiterbildungsstelle suchen (auch hier wieder darauf achten, dass man nix tut, das das Land für eine Verzögerung halten könnte) und anschließend sofort nach der Facharztprüfung bei der KV vorstellig werden und um Zuweisung eines Kassensitzes bitten.
    Und darauf hoffen, dass Land und KV sich nicht zwischenzeitlich darauf verständigt haben, dass jeder Quotenlandarzt sich prinzipiell auf alle freien Sitze bewerben muss und dann einfach irgendein freier Kassensitz zugeteilt wird.

    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Und im Geschäftsleben werden vereinbarte Konventionalstrafen selbstverständlich abgesichert (und dann natürlich entsprechend bei der Schufa eingetragen).
    Wird dann denn die Konventionalstrafe eingetragen oder die Absicherung?

    Und die Bank will ich sehen, die diese Vertragsstrafe bei der Landarztquote absichert.



  4. #124
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    Auch wenn ich euch in vielen Belangen zustimme, ein Schufaeintrag erfolgt, wenn die Vertragsstrafe fällig ist, angemahnt wird, mehrfach und dann schließlich das gerichtliche Mahnverfahren läuft.

    Es ist auch in anderen Bereichen üblich, dass ein Unternehmen dir zum Beispiel ein duales Studium bezahlt und wenn du danach nicht fünf Jahre im Unternehmen bleibst, musst du die Kosten dafür nachzahlen. Davon setzt niemand die Schufa in Kenntnis, warum auch.

    Laufende Handyverträge, Leasing, Kredite, Dispo, Girokonten, Kreditkarten, ja... aber doch nicht jeder beliebige Vertrag, der potentielle Vertragsstrafen enthält. Wenn dem so wäre, dann wären die meisten Selbstständigen handlungsunfähig, weil ständig Geheimhaltung usw vertraglich gegen Strafe abgesichert ist.

    Interessant find ich aber, was dann doch für mit Verlaub naive Fragen auftauchen von Menschen, die sich als argumentativ überlegen bezeichnet haben Natürlich lässt man sich direkt nach der WB nieder in diesem Konstrukt. Wann zur Hölle denn sonst?! Wie das alles geregelt werden soll? Wie gesagt, Bundeswehr kann es.



  5. #125
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    Ich denke, man darf sich nicht nur auf den finanziellen Aspekt beschränken. Im Notfall zahlt man dann halt die 250.000€ nach und nach ab und kann sich seine Fachrichtung aussuchen. Ja, man muss dann mit Einschränkungen leben, aber man ist Arzt. Das ist ja das, was sich diese Leute erhoffen und es ist für viele die einzige Möglichkeit.

    Klar, man könnte im Ausland studieren, aber wie soll man das als Student finanzieren, wenn man z. B. keinen Kredit bekommt durch negative Schufa-Einträge und man keine Familie hat, die das ganze finanziert?

    Daher denke ich, wenn man wirklich wirklich Arzt werden möchte um jeden Preis, dann unterschreibt man auch einen solchen Vertrag. Diesen Leuten muss aber klar sein, wie viel Arbeit auf einen zukommt und wie viele Missstände im Allgemeinen herrschen. Ob man dann noch Arzt sein möchte mit finanziellen Einschränkungen ist dann eine andere Frage.



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