Und als ausgewiesener Banken- und Kreditexperte hältst du das Berücksichtigen der Inflation bei einer 6-7 Jahre oder auch noch deutlich länger in der Zukunft liegenden Zahlung ernsthaft für "Schönrechnen"?
Und Steuerspezialist bist du auch, nehme ich an? Nur wieso sollte eine Zahlung, die für die Ausübung des Wunschberufes notwendig ist, eine rein private Ausgabe sein? Es gibt, wie ich schon mal hier gepostet habe, bereits Gerichtsurteile, die in sehr ähnlich gelagerten Fällen eindeutig entschieden haben, dass eine solche Vertragsstrafe steuerlich absetzbar ist:
https://www.damm-legal.de/bfh-eine-v...gesetzt-werden
Jetzt kommt gleich wieder tarumo und wendet ein, dass es ja sein könnte, dass die gerichte jetzt auf einmal anders entscheiden. Ja kann sein. Vieles kann sein. Es ist aber nicht sehr wahrscheinlich.
Man kann immer überall vom schlimmsten ausgehen und jeden Lebensentwurf so auslegen, dass er von vorne rein zum scheitern verurteilt ist. Fakt ist aber, dass eine Vertragsstrafe von netto und auf den heutigen Realwert abgezinst etwa 130.000 Euro bei einem zu erwartenden Lebenszeiteinkommen als Arzt von mehreren Millionen Euro zwar unangenehm ist, aber keineswegs im Regelfall zum finanziellen Ruin führt.
In fast allen Fällen wird das Bezahlen dieser Strafe, ggf. mit Kreditfinanzierung, möglich sein und langfristig finanziell lohnenswerter als die Übernahme einer maroden Landarztpraxis. Und in fast allen Fällen wird diese Möglichkeit langfristig finanziell lukrativer sein, als 7 Jahre auf einen Medizinstudienplatz zu warten. Wer hingegehn kein Landarzt werden will und die Möglichkeit hat, im Ausland zu studieren, der sollte diesen Weg bevorzugen.