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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #161
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von FuchsiBuchsi Beitrag anzeigen
    Die werden ihren Schritt schon noch bitter bereuen.
    "Und? Wisst ihr schon welche Richtung ihr machen wollt?". Während die anderen philosophieren, ob nun Chirurgie oder Augenheilkunde spannender ist, sitzt du dazwischen und hast keine Wahl. Herzlichen Glückwunsch!
    Ich glaube gar nicht mal, daß das der Punkt ist. Als ich Schüler war, wollte ich auch kein Arzt werden. Und in Famus, PJ und auch nach der Approbation habe ich diverse Fächer durchprobiert (deswegen schreibe ich hier auch manchmal fachfremd).

    Wenn man erkennt, daß man über den Tisch gezogen wurde (dem ersten Schreiber hier hat es ja schon gedämmert) ist das dem Bildungserfolg nicht besonders zuträglich.

    Im besten Fall bekommen wir also einen Haufen unmotivierte, frustrierte, in der Klinikzeit maximalgemobbte ÄrztInnen mit privaten Sorgen. Also das beste, was man sich als UnternehmensgründerIn (und als PatientIn) wünschen kann.

    Im worst case (den man in jedem Fall berücksichtigen sollte) steht nach der Zwangsversetzung ein wirtschaftlicher Mißerfolg (also hohe Schulden). Nicht unwahrscheinlich, da die zugewiesene Praxis ja offensichtlich nicht wirtschaftlich betrieben werden konnte (sonst wäre sie ja nicht vakant). Wechselt man in die Klinik, kommt zu den Schulden noch die Vertragsstrafe dazu. Und als FA für Allgemeinmedizin wird man nicht den übertariflichen OA-Vertrag abräumen, sondern in irgend einer kleinen Klitsche oder Rehaklinik zum VKA-Tarif (oder weniger) als FA (vielleicht noch nicht mal das) schuften müssen. Natürlich wieder mit Umzug, stehen die wenigsten Kliniken in den Döfern, wo die Ärzte hingeschickt werden sollen. Privatinsolvenz gibt es mit 250.000 EUR Forderung gleich mit dazu, was auch den AG freut..

    Und ins Ausland geht es auch nicht, weil die ÄK das certificate of good standing verweigern werden (müssen). Und welche Partnerschaft/Familie hält sowas auf Dauer aus?

    Wie soll man aus dieser Situation rauskommen? Als ich geschrieben habe, daß der/die eine oder andere dann den Strick (oder was anderes) nehmen wird, bin ich gleich wieder angemacht worden. Dabei ist die Selbstmordquote bei Ärzten jetzt schon über dem Durchschnitt, und in einer derartigen Zwangslage hängt jetzt kaum jemand.

    Da die Plätze ja nicht zusätzlich für ein berufspolitisches Experiment geschaffen wurden, sondern einfach nur abgezweigt werden, wird sich die Knappheit bei "normalen" ÄrztInnen noch weiter verschärfen.

    Ich würde auch nicht auf die Gerichte hoffen. Ich bin kein Jurist, schätze die Lage aber so ein, daß es auf niedrigen Ebenen zwar Urteile geben wird, die es Einzelfällen erlauben werden, sich "hinauszuwinden" weil man damals unzurechnungsfähig war oder sowas -was ja auch stimmt.

    Ich mache mal eine Überschlagsrechnung auf: 10 Bundesländer lassen pro Semester 50 QuotistInnen zu. Macht 1000 pro Jahr. Nach 12 Jahren, wenn das ganze akut wird (oder meinetwegen 15 Jahren, bis die Klagen nach oben "durchgereicht" wurden, sind schon 12.000 oder 15.0000 Betroffene da.
    Ich glaube nicht, daß ein Gericht sich den Schuh anziehen und entscheiden wird, daß 15.000 Arztpraxen nicht mehr besetzt werden müssen. Derzeit sind das 10%, in 15 Jahren vielleicht die Hälfte?
    Das Stichwort lautet nämlich "Allgemeinwohl" und da werden Einzelinteressen zurückstecken müssen.
    Vielleicht gibt es ja einen Kompromiss und man reduziert den Betrag. Ich wundere mich eh- man hat uns jahrelang weisgemacht, ein Medizinstudium koste so um die 100.000 EUR (oder gar noch DM?) und jetzt soll es auf einmal doppelt so viel sein?
    Geändert von tarumo (20.12.2019 um 20:48 Uhr)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  2. #162
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich kann man im KV-System jederzeit einen Vertreter beauftragen (und bezahlen).
    Passt das zu § 7 des NRW-Vertragsmusters?

    § 7 Unübertragbarkeit
    Der/Die Verpflichtete hat die Pflichten gemäß § 1 persönlich zu erfüllen. Diese sind nicht auf Dritte übertragbar.

    Ich bin wirklich gespannt, was die Rechtsprechung in ein paar Jahren zu diesen Verträgen sagen wird.
    Dass die Gerichte damit befasst werden, halte ich für absolut sicher.



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  3. #163
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von Shizr Beitrag anzeigen
    Passt das zu § 7 des NRW-Vertragsmusters?
    Ich bin wirklich gespannt, was die Rechtsprechung in ein paar Jahren zu diesen Verträgen sagen wird.
    Dass die Gerichte damit befasst werden, halte ich für absolut sicher.
    Als Vertragsarzt (Vertragsarztrecht wird Anwendung finden) bin ich selbstverständlich verpflichtet, meine Pflichten persönlich und eigenhändig zu erfüllen. Nichtsdestotrotz steht es mir frei (bzw. muß ich sogar) falls ich das nicht (mehr) kann, einen (genehmigten) Vertreter bestellen und bezahlen. Ansonsten dürfte ein niedergelassener Arzt auch nicht krankwerden, in den Urlaub fahren oder sterben (es ist schon vorgekommen, daß KVen die Kosten für einen BD-Vertreter bei den Erben eingetrieben haben).
    Bitte mir einfach glauben, nachlesen oder Evil fragen.

    Ich verstehe den zitierten Passus so, daß es nicht möglich sein wird, auf "Quote" zu studieren, sich eine Praxis zuweisen zu lassen und für die 10 Jahre dann Kara Ben Nemsi oder Hadji Halef Omar zum Fastmindestlohn angestellt zur Vertragserfüllung reinzusetzen, also so eine Art KV-Dienstvertretung im XXL-Maßstab.

    Auf die Idee wäre ich ohne Deine Frage auch gar nicht gekommen.
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  4. #164
    Diamanten Mitglied Avatar von Shizr
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    Zitat Zitat von tarumo Beitrag anzeigen
    Bitte mir einfach glauben, nachlesen oder Evil fragen.
    Brauche ich nicht glauben, weil ich die entsprechenden Vertretungsregelungen kenne und weiß, dass du damit Recht hast.

    Ich denke auch, dass es nur darum geht, die "Quotenlandärzte" daran zu hindern, eine permanente Vertretung in die Praxis zu stecken und selbst woanders zu arbeiten.


    Aber das ist eben der Punkt: Woher soll man denn wissen, was genau das Land mit einigen Formulierungen meint?
    Was ist "unverzüglich"? Was sind "Unterbrechungen"?

    Klar, der § 7 verweist auf § 1, da geht es um die "vertragsärztliche Tätigkeit" und damit werden mutmaßlich auch die entsprechenden Regelungen gelten.

    Aber aus dem Vertrag geht eben nicht hervor, dass das so ist. Man könnte es auch so auslegen, dass § 7 eine Klarstellung ist, mit der eben die Vertretungsregelungen ausgeschlossen werden sollen. (Genau so gut könnte man sagen, dass eine "Übertragung" nur die dauerhafte, nicht klar befristete Vertretung ist.)


    Ich frage mich halt mehr und mehr, ob dieser Vertrag nicht ganz bewusst uneindeutig und missverständlich formuliert ist.



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  5. #165
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    Damit wirst du Recht haben.

    Und die Leute, die da heute am Hebel sitzen und mit dir die Verträge machen, die interessieren deine Probleme oder Probleme der Quote allgemein in 10 Jahren genau null. Dann hocken die nämlich schon wieder auf anderen Posten.

    Insgesamt wirklich sehr schade, wie die Allgemeinmedizin zum Fach 2. Klasse degradiert wird.



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